Vertragsstrafen sind auch in Tarifverträgen denkbar. Wird aber in einem Tarifvertrag eine Lohnerhöhung vereinbart für den Fall, dass der Arbeitgeber bis zu einem konkreten Zeitpunkt die "sanitären Anlagen" nicht saniert hat, handelt es sich nicht um eine Vertragsstrafe zur Absicherung vertraglicher Rechte. Vielmehr wird die Lohnerhöhung unter eine Bedingung (§§ 158 ff. BGB) gestellt.[1]

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