Zwischen der Firma ........................................ (im Folgenden: Unternehmen)

und Frau/Herrn ........................................ (im Folgenden: Volontär)

wird nachstehender Volontärvertrag zum Zwecke der Ausbildung/Fortbildung für den Beruf ........................................ geschlossen. Im Vordergrund der Beschäftigung steht die Vermittlung und Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Volontärs für diesen Beruf. Ein Ausbildungsverhältnis wird durch diesen Vertrag nicht begründet.

§ 1 Dauer des Volontariats / Probezeit / wöchentliche Ausbildungszeit

Das Volontariat beginnt am .................... und endet am ...................., ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Probezeit beträgt .................... Wochen/Monate[1].

Die regelmäßige Ausbildungszeit richtet sich nach der betriebsüblichen Arbeitszeit. Sie beträgt derzeit .................... Stunden pro Woche ohne Berücksichtigung von Pausen.

Die Ausbildungszeit verteilt sich grundsätzlich auf fünf Tage pro Woche. Die Lage der Ausbildungszeit kann das Unternehmen nach billigem Ermessen näher bestimmen. Das Unternehmen ist berechtigt, aus betrieblichen Erfordernissen eine Änderung der Arbeitszeiteinteilung vorzunehmen.

Alternativ

Auf das Ausbildungsverhältnis finden unabhängig von einer Gewerkschaftszugehörigkeit des Volontärs die für das Unternehmen jeweils geltenden Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung Anwendung[2]

. Dies sind gegenwärtig folgende Tarifverträge: ................................... [Bezeichnung der geltenden Tarifverträge].

Durch diese Vereinbarung soll der Volontär für den Fall, dass er nicht tarifgebunden ist, einem tarifgebundenen Arbeitnehmer gleichgestellt werden.

§ 2 Ausbildungsort

Die Ausbildung findet vorbehaltlich einer abweichenden einvernehmlichen Regelung in folgenden Abteilungen des Betriebs statt[3]:

  1. ................................... für .................... Wochen
  2. ................................... für .................... Wochen
  3. ................................... für .................... Wochen
  4. ...................................für .................... Wochen.

Außerhalb der Ausbildungsstätte finden folgende Ausbildungsmaßnahmen statt:

  1. ................................... für .................... Wochen
  2. ................................... für .................... Wochen

Im Vordergrund der Beschäftigung steht die Vermittlung und Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Volontärs im Beruf ....................................

§ 3 Pflichten des Unternehmens[4]

Das Unternehmen ist im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten verpflichtet,

  • die nach einer anwendbaren Studien- bzw. Ausbildungsordnung erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse durch eine oder mehrere geeignete Personen zu vermitteln,
  • dafür zu sorgen, dass dem Volontär die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Ausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann,
  • selbst auszubilden oder einen Ausbilder oder eine Ausbilderin ausdrücklich damit zu beauftragen,
  • dem Volontär kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die zur Ausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind,
  • den Volontär zum Besuch der Hochschule oder sonstigen Einrichtung sowie zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen anzuhalten, soweit solche im Rahmen der Berufsausbildung verlangt werden, und diese durchzusehen,
  • mit beteiligten externen Einrichtungen (z. B. Schule, Hochschule oder sonstige Einrichtung) in allen die Ausbildung betreffenden Fragen zusammenzuarbeiten,
  • den Volontär für die Teilnahme am Unterricht und an Prüfungen externer Einrichtungen (z. B. Schule, Hochschule oder sonstige Einrichtung) freizustellen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind,
  • dafür zu sorgen, dass der Volontär charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet wird,
  • dem Volontär nur Aufgaben zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und den körperlichen Kräften des Volontärs angemessen sind,
  • dem Volontär nach Beendigung des Praktikums ein Zeugnis auszustellen, das neben der Dauer und der Art der Tätigkeiten auf Wunsch des Volontärs auch Angaben über die Beurteilung von Führung und Leistung enthält.

§ 4 Pflichten des Volontärs[5]

Der Volontär hat sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Er ist insbesondere verpflichtet,

  • die ihm im Rahmen seiner Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,
  • an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, für die er ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge