1Findet die Wahl des Bezirkspersonalrats zugleich mit der Wahl der Personalräte statt, kann bei schriftlicher Stimmabgabe für beide Wahlen derselbe Wahlumschlag verwendet werden. 2Für die Wahl des Bezirkspersonalrats sind Stimmzettel von anderer Farbe als für die Wahl des Personalrats zu verwenden.

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