Begünstigt sind nur solche Waren und Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber hergestellt, vertrieben oder erbracht werden. Hersteller einer Ware können gleichzeitig mehrere Arbeitgeber sein.

Bei Verlagserzeugnissen ist z. B. nicht nur der Herausgeber begünstigt, sondern auch die herstellende Druckerei.[1] Deshalb können z. B. Druckerei-Mitarbeiter, die für einen anderen Zeitungshersteller Zeitungen drucken, für diese Zeitungen den Rabattfreibetrag ebenfalls erhalten.

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