Kurzbeschreibung
Gerade in Zeiten der Transformation der Arbeitswelt sollten Arbeitgeber ihre Beschäftigten dabei unterstützen, sich weiterzubilden. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt es verschiedene Möglichkeiten, bei der Weiterbildung der Beschäftigten staatlich gefördert zu werden. Beispielsweise können Lohnersatzkosten oder Kosten für die Weiterbildung selbst (teilweise) übernommen werden. Diese Übersicht zeigt die Möglichkeiten mit den jeweiligen Voraussetzungen, eine solche Förderung zu beantragen, auf.
Übersicht der Fördermöglichkeiten
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Fördermaßnahme | Art der Förderung | Erklärung/Einordnung | Voraussetzungen |
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Förderung für berufstätige Arbeitnehmer[1] |
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Die Förderung erfolgt nach Betriebsgröße:
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Förderung geringqualifizierter Beschäftigter bei Teilnahme an abschlussorientieren Weiterbildungen[2] |
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Die Förderung erfolgt unabhängig von der Größe des Unternehmens. | Der Mitarbeiter ist geringqualifiziert, d. h. eine Person, die über keinen Abschluss in einem Beruf mit mindestens 2-jähriger Ausbildungsdauer verfügt oder es handelt sich um einen Mitarbeiter, der als "wieder ungelernt" gilt. |
Förderung der Weiterbildung während Kurzarbeit |
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Während der Weiterbildung haben Mitarbeiter Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Endet die Kurzarbeit vor Abschluss der Weiterbildung, kann diese zu Ende gebracht werden. Eine Weiterbildung, die bereits vor Beginn der Kurzarbeit begonnen wurde, muss nicht unterbrochen werden. Bis 31.7.2024 wird Betrieben für die Beschäftigten, die in Kurzarbeit sind und sich gleichzeitig qualifizieren, die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge erstattet.[3] Bis 31.7.2024 erhalten Unternehmen Zuschüsse zu den Lehrgangskosten für während der Kurzarbeit begonnene berufliche Weiterbildungsmaßnahmen. |
Voraussetzung für die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge: Die Maßnahme dauert mehr als 120 Stunden (muss nicht am Stück absolviert werden) und Maßnahme und Träger sind zugelassen oder die Maßnahme bereitet auf ein nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz förderfähiges Fortbildungsziel vor und der Träger ist hierfür geeignet. Voraussetzung für die Zuschüsse zu den Lehrgangskosten: Die Weiterbildung dauert über 120 Stunden und Maßnahme und Träger sind zugelassen. Es werden in Abhängigkeit von der Betriebsgröße zwischen 15 % und 100 % erstattet. |
Qualifizierungsgeld (ab 1.4.2024)[4] | Geldleistung an Arbeitgeber | Es handelt sich um eine Entgeltersatzleistung, die im Hinblick auf die Höhe und Berechnung an das Kurzarbeitergeld angelehnt ist. Sie wird wie das Kurzarbeitergeld vom Arbeitgeber zunächst an die Beschäftigten in Weiterbildung gezahlt. Anschließend erhält der Arbeitgeber eine Erstattung von der Arbeitsagentur. |
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Bildungsurlaub | F... |
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