[ ] Festlegung des persönlichen Geltungsbereichs: Wer erhält die Möglichkeit einer Workation? |
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[ ] Festlegung des sachlichen Geltungsbereichs |
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[ ] Festlegung der Dauer |
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[ ] Festlegung des Antragsprozesses |
- Bei wem ist der Antrag zu stellen, z.B. HR, Abteilungsleiter, Vorgesetzter?
- Erstellung einer Bestätigung und/oder Vertragsergänzung, Regelung der Zuständigkeiten
- ggf. Verwendung eines IT-Tools, möglicherweise auch Verknüpfung mit Bestätigung oder Beantragung A1 Formular
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[ ] Festlegung der Antragsfrist |
- Mit welcher Vorlaufzeit muss der Mitarbeitende die Workation beantragen, z.B. mindestens 14 Arbeitstage vor Beginn der Workation?
- evtl.: Ausschluss einer Umdeutung auf anderes Datum bei fehlender Genehmigung
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[ ] Festlegung der Ablehnungsgründe |
- Wann darf Arbeitgeber den Antrag ablehnen, z.B. aus betrieblichen oder rechtlichen Gründen?
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[ ] Gestaltung der Organisation |
- z.B. Stellung eines IT-Mitnahmeantrags, um Hard-/Software (Laptop) mitnehmen zu dürfen
- Ausschluss der Verwendung privater Hard-/Software zu dienstlichen Arbeitszwecken im/aus dem Ausland
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[ ] Festlegung von Rückkehrmodalitäten |
- evtl.: während genehmigter Workation Verlangen des Arbeitgebers der Rückkehr an den Arbeitsort bei dringenden betrieblichen Erfordernissen möglich; dann jedoch Verpflichtung zur Erstattung der damit verbundenen nachweislichen Reisekosten des Beschäftigten
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[ ] Vorweggenommene Einigung über Ausschluss einer Versetzung |
- mögliche Gestaltung: Die Betriebsparteien sind sich einig, dass die Workation keine Versetzung i.S.v. §§ 99, 95 Abs. 3 BetrVG darstellt.
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[ ] Abbedingung von Kosten |
- Formulierungsvorschlag: Kosten für einen privaten Zusatzversicherungsschutz im Ausland des Beschäftigten für eine privat veranlasste Workation übernimmt der Betrieb nicht nach § 670 BGB.
- § 670 BGB ist dispositiv.
- Der Betrieb übernimmt keine durch die Workation veranlassten Kosten (Hotel, Flug, Strom, Internet, Verpflegung etc.).
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[ ] Workation-Richtlinie |
- Während der Vorbereitungsphase kann es hilfreich sein, begleitend eine Workation-Richtlinie zu erstellen und diese an das Team zu kommunizieren, dies beugt möglichen Konflikten und Unklarheiten vor.
- Nach Beendigung der Workation kann diese Richtlinie weiter verfeinert und um die gemachten Erfahrungen angereichert werden.
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[ ] Regelung des "herkömmlichen" Arbeitsrechts |
- Regelungen sind aufzustellen, die auch beim" normalen" inländischen Homeoffice relevant werden.
- Dazu zählt z.B. die Festlegung der Bedingungen sowohl für die Inanspruchnahme als auch für die Beendigung...
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