Eine Frostzulage wird gezahlt, wenn die Arbeitsverrichtung durch besondere Witterungsverhältnisse erheblich erschwert wird. Die Gewährung der Zulage hängt von der Unterschreitung einer definierten Temperatur ab. Die Frostzulage ist eine Erschwerniszulage, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt wird. Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn.

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