Die Hausmeisterzulage ist eine Funktionszulage, die Hausmeister und Arbeitnehmer mit hausmeisterähnlichen Tätigkeiten aufgrund der besonderen Anforderung an die Tätigkeit und die damit verbundene Verantwortung erhalten können. Sie wird gewährt, wenn die mit dieser Funktion einhergehenden Besonderheiten der zu verrichtenden Tätigkeiten nicht in ausreichendem Maß über die Eingruppierung in die gesamte Beschäftigungsgruppe berücksichtigt werden kann. Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn.

Erhält ein Hausmeister weitere Zuschläge, z. B. für außergewöhnliche Arbeitszeiten wie Sonntags-, Nacht- oder Feiertagsarbeit, können diese steuerfrei gewährt werden.

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