Die Wohnungszulage ist das öffentlich-rechtliche Pendant zum Wohnungsgeldzuschuss. Sie wird gewährt für Arbeitnehmer, die trotz Residenzpflicht noch keine Wohnung als Dienstwohnung von ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommen haben. Zur Wohnungszulage gehören Ortszuschläge und andere im öffentlichen Dienst mit Rücksicht auf den Familienstand gewährten Zuschläge.

Ballungsraumzulage

Eine besondere Form der Wohnungszulage ist die Ballungsraumzulage. Diese wird wegen überdurchschnittlich hoher Lebenshaltungskosten in Ballungsräumen (z. B. München) zusätzlich gewährt. Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlten Zulagen sind steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn.

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