Reform der Beamtenbesoldung in Bayern

In Bayern wird die Beamtenbesoldung reformiert. Insbesondere soll der Familienzuschlag künftig vom Wohnort abhängen. Das sieht ein Beschluss des Bayerischen Kabinetts vor.

In Bayern gelten künftig neue Regeln für die Beamtenbesoldung. Vor allem Familien mit Kindern in Ballungsräumen können mit mehr Geld rechnen. Eine entsprechende Reform der Besoldung, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 umsetzt, brachte das Kabinett am Dienstag auf den Weg. Endgültig muss die Reform aber noch im Landtag beschlossen werden.

Familienzuschlag künftig ortsabhängig

«Mit der gebotenen Anpassung wird insbesondere der Familienzuschlag neu geregelt und künftig ortsabhängig gewährt», sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU). Der Gesetzentwurf sehe zudem eine Anhebung der für untere Besoldungsgruppen gewährten Kindererhöhungsbeträge und eine Erweiterung des Berechtigtenkreises vor. «Mit der Neuausrichtung sollen vor allem Familien mit Kindern insbesondere in mittleren und teureren Wohnlagen besser unterstützt werden», erklärte Füracker.

Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter erhalten künftig einen Zuschlag, der nicht mehr nur von ihrem Familienstand, sondern auch von ihrem Wohnsitz abhängt: Je höher die Lebenshaltungskosten am Wohnort, desto höher der Familienzuschlag. Damit werde den mittlerweile stark unterschiedlichen Lebenshaltungskosten deutlich besser Rechnung getragen, hieß es vom Finanzministerium. Die Ortsklassen entsprechen den Mietenstufen des Wohngeldrechts - die Stadt München liegt dabei beispielsweise in der höchsten Stufe 7.

Einbeziehung von pflegebedürftigen Angehörigen

Pflegebedürftige nahe Angehörige, die von Beamten in den Haushalt aufgenommen werden, sollen künftig für die Berechnung des Orts- und Familienzuschlags wie Kinder behandelt werden. Damit setze man ein deutliches Zeichen zur Stärkung der häuslichen Pflege, betonte der Vorsitzende des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), Rainer Nachtigall.

Nachzahlungen für Jahre 2020 bis 2022

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2020 neue Vorgaben für die Beamtenbesoldung gemacht. Etwaige Nachzahlungen erfolgen laut Ministerium daher von Amts wegen rückwirkend zum 1. Januar 2020. Die bisherige sogenannte Ballungsraumzulage entfällt beziehungsweise wird in die neue Ortskomponente der Beamtenbesoldung integriert.

Aktuell rechnet das Ministerium für alle Nachzahlungen für die Jahre 2020 bis 2022 und die Zahlungen für das Jahr 2023 mit einem mittleren dreistelligen Millionenbetrag. Ab 2024 sollen die jährlichen Kosten - weil die Nachzahlungen wegfallen - dann entsprechend niedriger sein.

dpa

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