So unterstützen Sie die Coronaimpfung Ihrer Mitarbeiter


Coronaimpfung der Mitarbeiter fördern

Voraussichtlich ab Mai können - nach Pflegekräften und medizinischem Personal - auch Mitarbeiter von Betrieben mit "erhöhter Priorität" gegen Corona geimpft werden. Ab Herbst sollen dann auch Betriebsärzte impfen dürfen. Doch Unternehmen können jetzt schon die Impfung ihrer Mitarbeiter unterstützen.

Auch wenn erwartet wird, dass im Laufe des Jahres 2021 genug Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen und produziert werden, um die gesamte Bevölkerung in Deutschland zu impfen, wird es im ersten Quartal voraussichtlich nur etwa 12 Millionen Impfdosen geben. Die Bundesregierung hat auf Empfehlung des Ethikbeirats und des RKI mit der Coronavirus-Impfverordnung beschlossen, zunächst die verwundbarsten Menschen mit den höchsten Sterblichkeitsraten zu impfen. Dies sind die Pflegebedürftigen in Heimen und die über 80-Jährigen. Weil für eine wirksame Immunisierung zwei Impfungen im Abstand von etwa drei Wochen erforderlich sind, reicht der Impfstoff für etwa sechs Millionen Menschen. Das entspricht zahlenmäßig diesem Personenkreis der über 80-Jährigen und der Pflegebedürftigen in Deutschland. Mit ebenfalls hoher Priorität sollen danach die über 70-Jährigen und medizinisches Personal sowie Angehörige von Pflegebedürftigen geimpft werden. Dies wird mindestens weitere zehn Millionen Impfdosen erfordern.

Strategien zur Förderung der Coronaimpfungen bei Arbeitnehmern   

Bis also die Menschen unter 70 Jahre und außerhalb der Alten- und Krankenpflege eine Möglichkeit zur Impfung bekommen, wird es sicher noch einige Monate dauern. Wie lange genau, hängt einerseits von der Zulassung und Herstellung weiterer Impfstoffe ab – hier kann es durchaus noch Rückschläge in der Sicherheit, Produktion oder Logistik geben. Andererseits ist damit zu rechnen, dass viele Menschen eine Impfung aus persönlichen Gründen ablehnen – das kommt zeitlich den Impfwilligen entgegen.

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Der Umgang mit Impfverweigerern oder gar Verschwörungstheoretikern im Unternehmen ist sensibel und erfordert Fingerspitzengefühl zwischen Toleranz, Sicherheit und Betriebsfrieden. Einigkeit sollte aber darin bestehen, dass es in der Regel nicht arbeitsrechtlich relevant ist. Nach bisherigen Umfragen will sich nur die Hälfte der Menschen in Deutschland gegen das Coronavirus impfen lassen. Das reicht für eine Herdenimmunität und das Ende der Pandemie vermutlich nicht aus. Insofern werden wohl nur diejenigen mit einer Impfung tatsächlich gegen die Erkrankung geschützt sein. Um das Infektionsrisiko und coronabedingte Ausfälle im Betrieb möglichst gering zu halten, sollten Arbeitgeber frühzeitig Strategien einführen, die die Impfbereitschaft der Mitarbeiter fördern und auch deren Zugang zum Impfgeschehen aktiv unterstützen.

Impfmöglichkeiten für Unternehmen der kritischen Infrastruktur

Wann die Mitarbeitenden in ihrem Betrieb für eine Impfung an der Reihe sind, können wir (außer bei Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und Rettungsdiensten) also bislang nur vage abschätzen. Wenn es gut läuft, und Ihr Unternehmen zum Kreis der Einrichtungen mit "erhöhter Priorität" nach § 4 der Coronavirus-Impfverordnung zählt, gibt es Impfmöglichkeiten ab Mai oder Juni 2021. Zur "erhöhten Priorität" zählen Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, sowie Personen, die in besonders relevanter Position in der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) tätig sind, also z. B. im Apothekenwesen, in der Ernährungswirtschaft und dem Lebensmitteleinzelhandel, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen. Hinzu kommen Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen, die noch nicht bei der hohen und höchsten Priorität berücksichtigt wurden, und alle Erzieher und Lehrer.

Coronaimpfung: was Betriebe tun können

Wie kann der Betrieb die Impfung unterstützen? Nach derzeitiger Planung werden die Impfstoffe zu Beginn der Phase "erhöhte Priorität" nach § 4 noch nicht im Großhandel zur Verfügung stehen, sondern weiterhin durch den Bund zentral bewirtschaftet. Außerdem will der Bund die Kosten für die Impfstoffe komplett übernehmen und die Logistik ist aufwändig. Insofern scheint eine Beschaffung auf Unternehmenskosten unnötig und unwirtschaftlich.

Es wird aber voraussichtlich sinnvoll sein, die staatlichen Impfzentren und Gesundheitsbehörden bei der Auswahl der "Personen in besonders relevanter Position" mit entsprechenden Namens- und Kontaktlisten aus dem Unternehmen zu unterstützen. Wenn hierzu solche Listen erstellt und an den öffentlichen Gesundheitsdienst übergeben werden, muss dies mit den Interessenvertretungen und dem Mitarbeiterdatenschutz im Unternehmen abgestimmt werden. Bei den Listen handelt es sich zwar nicht um Gesundheitsdaten, aber um persönliche Daten im Kontext des Gesundheitsschutzes. Mitarbeitende über 60 Jahre werden unabhängig davon direkt vom Amt eingeladen, Mitarbeitende mit bestimmten chronischen Erkrankungen und Angehörige von Pflegepersonen erhalten ihre Impfberechtigung vom betreuenden Arzt.

Impfstrategien im Betrieb: Umgang mit Impfgegnern

Im Interesse der Mitarbeitergesundheit wird es sehr sinnvoll sein, die Impfbereitschaft in der Belegschaft zu erhöhen. Dies gelingt Unternehmen, indem sie sachliche Informationen über die Impfung verbreiten und achtsam dem Wirken von Impfgegnern in den unternehmenseigenen sozialen Medien entgegenhalten. Von einer solchen Informationspolitik sollten dann auch andere Präventivmaßnahmen im Betrieb - bis hin zur jährlichen Grippeschutzimpfung - mit höheren Teilnahmequoten als bisher profitieren. Weiter können Arbeitgeber und Personalverantwortliche die Impfungen der Mitarbeitenden durch kurzfristige Freistellung (aus betrieblichen Aufgaben) zur Teilnahme am Impftermin unterstützen. Hilfreich zur Erhöhung der Impfbereitschaft wird auch sein, einzelne AU-Tage nach den Impfungen wegen der häufigen leichten Nebenwirkungen (Schmerzen im Arm, Kopfschmerzen) diskriminierungsfrei und ohne gesonderten gelben Schein zu akzeptieren.

Coronaimpfung im Betrieb: ab Herbst durch Betriebsärzte möglich

Sofern Ihr Unternehmen nicht zu den staatlichen Einrichtungen oder zur kritischen Infrastruktur zählt bzw. es um die Mitarbeitenden in "nicht besonders relevanter Position" geht, erfolgen die Impfungen nach heutiger Planung in Phase zwei, also im dritten und vierten Quartal 2021. In dieser Phase werden die Impfstoffe vermutlich zunehmend auch für niedergelassene Ärzte und Betriebsärzte zugänglich sein. Ziel sollte es sein, wenn schon nicht in der Gesellschaft, dann wenigstens im Betrieb eine "Herdenimmunität" zu erzeugen, bei der am Ende mindestens 70 Prozent der Mitarbeitenden geimpft sind. Allerdings muss die Coronaimpfung stets freiwillig bleiben, auch ohne eine direkte oder indirekte Incentivierung wie Bonusregelungen oder Ausschluss von bestimmten Aktivitäten für Ungeimpfte. Wer selbst geimpft ist, braucht weder eine Belohnung dafür noch muss er die Ungeimpften fürchten oder ausschließen. In dieser Phase kann die Impfung gut durch den Betriebsarzt unterstützt werden.

Die Coronaimpfung muss stets freiwillig bleiben, auch ohne eine direkte oder indirekte Incentivierung wie Bonusregelungen oder Ausschluss von bestimmten Aktivitäten für Ungeimpfte." – Christian Gravert, Volker Nürnberg


Es wird die Impfbereitschaft stärken, wenn den zu impfenden Beschäftigten die Impfung bequem am Arbeitsplatz angeboten wird. Bei guter organisatorischer Vorbereitung und Unterstützung durch den Betrieb kann der Betriebsarzt etwa 50 Impfungen pro Tag durchführen, wobei der Hauptteil der Zeit nicht für den kleinen Piks, sondern für die Aufklärung vor der Impfung und die Beobachtung nach der Impfung gebraucht wird. Dies konkurriert mit dem Regelgeschäft der arbeitsmedizinischen Betreuung; eine sinnvolle Schwerpunktsetzung ist hier mit dem Betriebsarzt zu vereinbaren.

Es ist eine begründete ethische und politische Entscheidung der Bundesregierung, nicht die wichtigsten, sondern die verwundbarsten Menschen zuerst zu impfen. Manche Funktionäre haben eine mangelnde Wertschätzung ihrer Gruppe beklagt, einige Politiker und Manager wären sicher auch gerne schneller geimpft. Andererseits sind die meisten Unternehmen bislang auch ohne Impfung mit einem gleichbleibenden Krankenstand durch die Pandemie gekommen. Die Todesfälle betreffen zu 90 Prozent die über 70-Jährigen und chronisch schwerkranken Menschen, also nur in wenigen Fällen unsere Mitarbeitenden. Gedulden wir uns im Betrieb also noch einige Monate und unterstützen dann die Impfung unserer Belegschaft mit voller Kraft. 

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Coronatests im Betrieb

Bis dahin bleibt neben der strikten Einhaltung der Hygienestandards (AHA+L Regel und BMAS Arbeitsschutzstandard) der Versuch, Infektionsketten im Betrieb mittels einer intelligenten Teststrategie zu erkennen und einzudämmen. Der sehr zuverlässige "Goldstandard" der Diagnostik von Nasen-Rachen-Abstrichen mittels PCR-Technik im Labor hat neben den relativ hohen Kosten zwei weitere Nachteile: Erstens dauert der Rücklauf der Testergebnisse teilweise deutlich länger als 24 Stunden und zweitens ist der Test so empfindlich, dass er auch dann noch Coronaviren nachweist, wenn nach etwa zehn Tagen keine Infektiosität mehr besteht.

Diese Lücke können die neuen Antigentests füllen. Sie sind deutlich preiswerter, das Ergebnis liegt in 20 Minuten vor und sie zeigen ein positives Ergebnis nur bei einer hohen Viruslast im Rachen, also bei bestehender Infektiösität an. Diese geringere Empfindlichkeit der Tests hat als Nachteil, dass ein verlässliches Testergebnis nur bei einem fachlich einwandfreien Abstrich entsteht. Daher sind die bislang auf dem Markt befindlichen Antigen-Schnelltests bislang nur für den Einsatz durch professionelles Personal zugelassen, was breite Screening-Anwendungen in einem größeren Betrieb aufwändig macht. Bei bestimmten Konstellationen im Betrieb - seien es Verdachtsfälle, die vom Hausarzt nicht getestet werden, oder nahezu unverzichtbare Mitarbeiter mit nur leichten Erkältungszeichen oder ein möglicher Infektionsfall in einem kritischen Team - kann eine punktuelle Testung im Setting Betrieb wirtschaftlich sinnvoll sein. Diese kann dann entweder ebenfalls über den Betriebsarzt erfolgen oder in Kooperation mit einem der jetzt überall aufpoppenden kommerziellen Testcenter.


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