Nahles mit Experimentierphase für flexibles Arbeiten gescheitert

Weg von den starren Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes und hin zu flexibler Arbeit: für eine befristete Experimentierphase wollte Arbeitsministerin Andrea Nahles dies zunächst ermöglichen. Der Versuch ist nun jedoch gescheitert. Zumindest Arbeitsinnovationen sollen jedoch erleichtert werden.

Im November 2016 hatte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles eine Öffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz angekündigt. Wissenschaftlich begleitet und tarifvertraglich abgesichert sollte die Experimentierphase ursprünglich auf zwei, später dann sogar auf drei Jahre begrenzt werden.

Flexibles Arbeiten: Öffnung des Arbeitszeitgesetzes gescheitert

Nun muss Nahles ihre Pläne für neue Experimentierräume in Unternehmen jedoch deutlich abspecken. Eine gesetzliche Öffnung für mehr Freiräume bei der Arbeitszeit in einer Probephase kommt vorerst nicht, wie die Arbeitsministerin nun einräumte. "In der Bundesregierung haben wir keine Abstimmung hingekriegt." Sie werde das Thema aber weiterverfolgen.

Nach der befristeten Teilzeit – hier hatte Nahles bereits im Mai mitgeteilt, dass ihr Gesetzentwurf für ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit an den Arbeitgebern und der Union gescheitert sei – ist die Arbeitsministerin nun mit einem weiteren Plan für den Arbeitsmarkt gescheitert.


Projekt Arbeitszeit 4.0: befristet und tarifvertraglich abgesichert?

Mehr Freiräume hatte Nahles Arbeitgebern und Arbeitnehmern probeweise mit einer Experimentierklausel geben wollen. Unternehmen sollten so Veränderungen durch die Digitalisierung besser in Angriff nehmen können. Ursprünglich war für die Tarifpartner vorgesehen, auf Grundlage der Experimentierklausel im Arbeitszeitgesetz frei zu vereinbaren, für welche Gruppen und unter welchen Bedingungen Öffnungen des Arbeitszeitgesetzes denkbar seien. Es lief auch schon ein Auswahlprozess zu den teilnehmenden Unternehmen.

Die Klausel sollte ursprünglich vom Bundeskabinett verabschiedet werden, das hatte Nahles bereits im Herbst angekündigt. Verstärkt sollten etwa Pausen zur Kinderbetreuung, Homeoffice am Abend oder Arbeitszeiten jenseits gesetzlicher Regeln ermöglicht werden. Letztlich gelang die Einigung in der Bundesregierung jedoch nicht. Bereits im Januar hatte auch DGB-Chef Reiner Hoffmann die geplante Experimentierklausel kritisiert und vor einer Verlängerung der täglichen Höchstarbeitszeit gewarnt.

Experimentierraum für Arbeitsinnovationen

Auch wenn ein Experiment scheiterte, so startet doch zumindest die Einrichtung von betrieblichen Lern- und Experimentierräumen für Arbeitsinnovationen. Auf einer Internetplattform sollen Unternehmen und Verwaltungen ihre Experimente präsentieren und sich mit anderen Unternehmen austauschen können. Kleinere und mittlere Unternehmen sollen verstärkt Beratung bei der Ausgestaltung ihrer Arbeitsorganisation bekommen. Auch Fördermittel sollen beantragt werden können.

Arbeiten 4.0: Weißbuch als Ausgangspunkt für flexibles Arbeiten

Im November hatte Nahles nach einem monatelangen Dialogprozess mit Unternehmen und Verbänden ein "Weißbuch Arbeiten 4.0" für Veränderungen in der Digital-Ära präsentiert. Vorgeschlagen hatte sie ein Wahlarbeitsgesetz. Ziel: Mehr Wahloptionen für Beschäftigten bei Arbeitszeit und -ort. Das Gesetz sollte laut Weißbuch auf zwei Jahre befristet werden. Die Erprobung sollte kombiniert werden mit den betrieblichen Experimentierräumen. Nach zwei Jahren sollten dauerhafte Änderungen bei der Arbeitszeit geprüft werden.

Damals hatte die Arbeitsministerin bereits bekräftigt, dass keine grundlegende Änderung des Arbeitszeitgesetzes notwendig sei, sondern lediglich Anpassungen an die moderne Arbeitswelt. Denkbar seien beispielsweise Änderungen bei den Ruhezeiten, meinte Nahles noch im November 2016 - "wenn die Experimentierphase ergibt, dass das sinnvoll und notwendig ist".

Gerade diese Experimentierphase hat sich nun ja erledigt.

dpa