Nur 46 Prozent aller Beschäftigten bekommen Urlaubsgeld
Die Analyse beruht auf einer Online-Befragung des Internet-Portals www.lohnspiegel.de, das vom WSI betreut wird. Insgesamt wurden die Angaben von fast 68.000 Beschäftigten aus dem Zeitraum von Anfang Mai 2023 bis Ende Mai 2024 ausgewertet.
Urlaubsgeld: Beschäftigte mit Tarifvertrag im Vorteil
Ob Beschäftigte Urlaubsgeld erhalten oder nicht, hängt laut der Befragung von mehreren Faktoren ab. Der mit Abstand wichtigste Faktor ist die Frage der Tarifbindung. So erhalten 74 Prozent der Beschäftigten in tarifgebunden Unternehmen der Privatwirtschaft ein Urlaubsgeld - gleich viele wie 2023. Ohne Tarifvertrag erhalten dagegen wie im Vorjahr nur 36 Prozent der Beschäftigten die Sonderzahlung.
In Ostdeutschland wird seltener Urlaubsgeld gezahlt
In Ostdeutschland wird nach wie vor seltener Urlaubsgeld gezahlt als in Westdeutschland. Während im Osten 34 Prozent der Beschäftigten Urlaubsgeld erhalten, sind es im Westen 48 Prozent. Diese Unterschiede können in erster Linie auf die deutlich geringere Tarifbindung im Osten Deutschlands zurückgeführt werden. Denn diese liegt in Ostdeutschland bei 44 Prozent, im Westen dagegen bei 51 Prozent.
Keine Ost-West-Unterschiede beim Urlaubsgeld gibt es dagegen in Branchen oder Großunternehmen, in denen bundesweite Tarifverträge gelten. Hierzu zählen etwa das Versicherungsgewerbe, das Gebäudereinigungshandwerk und die Deutsche Bahn AG. Auch in der Druckindustrie und der Chemischen Industrie gibt es ein einheitliches Urlaubsgeld. Dagegen bestehen in Branchen mit regional differenzierten Tarifverträgen regionale Unterschiede. So werden im Einzelhandel in Brandenburg 1.395 Euro Urlaubsgeld ausgezahlt, in Nordrhein-Westfalen sind es hingegen 1.491 Euro.
Männer erhalten häufiger Urlaubsgeld als Frauen
Auch Frauen sind beim Urlaubsgeld weiterhin benachteiligt. Männer erhalten mit 50 Prozent häufiger Urlaubsgeld als Frauen, von denen nur 40 Prozent eine entsprechende Sonderzahlung bekommen.
Größere Betriebe zahlen eher Urlaubsgeld
Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Größe des Unternehmens, da die Wahrscheinlichkeit, Urlaubsgeld zu erhalten, mit zunehmender Beschäftigtenzahl ansteigt. In Großbetrieben mit über 500 Beschäftigten erhalten 59 Prozent der Befragten Urlaubsgeld, in kleineren Betrieben mit unter 100 Beschäftigten sind es hingegen nur 38 Prozent. Auch hier ist die bei größeren Arbeitgebern deutlich höhere Tarifbindung eine wichtige Erklärung.
Urlaubsgeld 2024 im Branchenvergleich
Die Höhe des tarifvertraglich vereinbarten Urlaubsgeldes fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 186 und 2.686 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe 2024 als tarifliches Urlaubsgeld (ohne Berücksichtigung von Zulagen und Zuschlägen, bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer). Das zeigt die aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs für 17 Tarifbranchen (siehe Infografik oben).
Am wenigsten Urlaubsgeld bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Auch im Hotel- und Gaststättengewerbe ist das Urlaubsgeld relativ niedrig. In Bayern liegt es bei 240 Euro, in Sachsen sind es 195 Euro. Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit 2.686 Euro in der Holz- und Kunststoffverarbeitung. Hohe Sonderzahlungen gibt es auch in der Metallindustrie, der papierverarbeitenden Industrie, dem Kfz-Gewerbe, der Druckindustrie, im Versicherungsgewerbe, dem Einzelhandel, dem Bauhauptgewerbe und in der chemischen Industrie.
Wo das Urlaubsgeld gegenüber Vorjahr gestiegen ist
In 8 der 17 untersuchten Branchen mit tariflichem Urlaubsgeld hat sich das Urlaubsgeld in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahr erhöht. Zusätzlich sind in drei weiteren Branchen zumindest in einigen Tarifgebieten Erhöhungen in Kraft getreten. Dabei gab es insbesondere in jenen Branchen Steigerungen beim Urlaubsgeld, in denen dieses als Prozentsatz der Tarifentgelte festgelegt wird. Hierzu gehören im Jahr 2024 die Druckindustrie, das Gebäudereinigungshandwerk, das Kfz-Gewerbe, die Metallindustrie, die Papier verarbeitende Industrie und das Versicherungsgewerbe.
Die Erhöhungen des Urlaubsgeldes folgten laut Studie den allgemeinen Tariferhöhungen und lagen überwiegend zwischen 1,5 Prozent in der Druckindustrie und 5,2 Prozent in der Metallindustrie. Deutlich mehr gibt es in diesem Jahr mit plus 5,3 Prozent auch für Tarifbeschäftigte im Einzelhandel Nordrhein-Westfalen und in der Bekleidungs- und der Textilindustrie (plus 8 Prozent).
Wo es kein tarifliches Urlaubsgeld gibt
Im öffentlichen Dienst gibt kein gesondertes Urlaubsgeld mehr. Seit der Tarifreform des Jahres 2005 wird es stattdessen zusammen mit dem Weihnachtsgeld als einheitliche Jahressonderzahlung im November ausgezahlt. Auch im Bankgewerbe und in einigen Branchentarifverträgen der Energiewirtschaft gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld. Eine Besonderheit gilt in der Eisen- und Stahlindustrie: Dort ist die Höhe der jährlichen Sonderzahlungen auf insgesamt 110 Prozent eines Monatsentgelts festgelegt – wobei offengelassen wird, wie sich dies auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld verteilt.
Hintergrund: Wann besteht Anspruch auf Urlaubsgeld?
Das Urlaubsgeld ist ein freiwilliger Zuschuss des Arbeitgebers, auf den es keinen gesetzlichen Anspruch gibt. Allerdings kann ein Anspruch entstehen, wenn das Urlaubsgeld im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart ist oder seit Jahren üblicherweise im Unternehmen gezahlt wird.
Ausführliche Informationen zu allen arbeitsrechtlichen, lohnsteuerlichen und SV-rechtlichen Fragen zum Urlaubsgeld finden Sie in unserem Top-Thema "Urlaubsgeld" sowie auf unserer Themenseite "Einmalzahlung".
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