Sie oder Du? Das ist hier die Frage!
In den untersuchten Stellenanzeigen wurden zehn Mal mehr "Sie"- als "Du"-Ansprachen gefunden. Insgesamt wurde rund eine halbe Million Mal gesiezt und nur gut 50.000 Mal geduzt. Die von den Unternehmensberatern Dr. Manfred Böcker und Sascha Theisen sowie dem Spezialisten für semantisches Recruiting Textkernel durchgeführte Studie "Employer Telling: Edition Stellenanzeigen" beruht auf einer datengestützten Sprachanalyse, die mit einer qualitativen Auswertung der Ergebnisse kombiniert wurde.
Umgang mit „Du“ oder „Sie“ in Stellenanzeigen
Im Hinblick auf „Du“ oder „Sie“ kristallisieren sich in Stellenanzeigen vier unterschiedliche Typen heraus.
- Unternehmen, die über alle Zielgruppen hinweg duzen.
- Unternehmen die junge Zielgruppen wie Azubibewerber duzen, aber sonst siezen.
- Unternehmen die über die Zielgruppen hinweg siezen.
- Unternehmen die inkonsistent agieren und ohne erkennbare Regeln mal duzen und mal siezen.
Siezt du noch oder duzt du schon?
Dass Ikea die Liste der Duzer anführt, überrascht nicht weiter. Darüber hinaus kommt das allgemeine „Du“ besonders häufig im Online-Handel vor – etwa bei kaueferportal.de oder bei Zalando. Aber auch der Kommunikationsriese Vodafone hat sich für das generalisierte „Du“ entschieden.
Zielgruppenorientierte Wechsler
Zu denjenigen, die je nach Zielgruppe siezen oder duzen gehören zum Beispiel die Deutsche Bahn, der Schuhhändler Deichmann oder der Konsumgüterhersteller Unilever. Meist wird das „Du“ in dieser Gruppe für Schüler reserviert, die sich für eine Ausbildung bewerben. Bei Unilever muss man sich das „Sie“ indes erst einmal verdienen: Praktikumsbewerber werden geduzt, Hochschulabsolventen gesiezt.
Reine Siezer
Einige Unternehmen bleiben durchgängig beim „Sie“ – auch bei Azubi-Bewerbern oder anderen jungen Zielgruppen. Dazu gehören zum Beispiel Steigenberger Hotels, Tchibo oder Heidelberg Cement. Das durchgängige „Sie“ wirkt zwar auf den ersten Blick uncool, ist nach Meinung der Studieninitiatoren aber dennoch eine Überlegung wert. „Denn die Ansprache der Bewerber muss dazu passen, was der Arbeitsalltag der Mitarbeiter hergibt. „Sie“ und „Du“ in Stellenanzeigen sind eine Frage der Identität und Glaubwürdigkeit“, sagt Manfred Böcker, einer der Initiatoren der Studie.
„Du“ und „Sie“ im munteren Wechsel
Einige Unternehmen sind mittlerweile offensichtlich mit der Ansprache so überfordert, dass sie keinen erkennbaren Regeln folgen. „Mal wird die Zielgruppe geduzt, mal gesiezt, zum Teil sogar innerhalb einer Anzeige. Das ist nicht konsistent und vermittelt den potentiellen Mitarbeitern kein authentisches Bild davon, was sie konkret im Unternehmen erwartet“, so Sascha Theisen, neben Böcker der zweite Initiator der Studie.
Stellenanzeigen formulieren: So machen Sie es richtig
Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im Beitrag "Stellenanzeigen richtig formulieren".
-
Workation und Homeoffice im Ausland: Was Arbeitgeber beachten müssen
1.993
-
Essenszuschuss als steuerfreier Benefit
1.713
-
Vorlage: Leitfaden für das Mitarbeitergespräch
1.500
-
Ablauf und Struktur des betrieblichen Eingliederungsmanagements
1.276
-
Probezeitgespräche als Feedbackquelle für den Onboarding-Prozess
1.249
-
Krankschreibung per Telefon nun dauerhaft möglich
1.129
-
BEM ist Pflicht des Arbeitgebers
1.031
-
Checkliste: Das sollten Sie bei der Vorbereitung eines Mitarbeitergesprächs beachten
709
-
Das sind die 25 größten Anbieter für HR-Software
514
-
Modelle der Viertagewoche: Was Unternehmen beachten sollten
390
-
Tipp der Woche: Mehr Inklusion durch KI
19.12.2024
-
Gleichstellung in Europa verbessert sich nur langsam
16.12.2024
-
Fünf Tipps für effektive Recruiting-Kampagnen zum Jahresstart
13.12.2024
-
Eine neue Krankenkasse als Zeichen der Fürsorge
11.12.2024
-
Wie Personalarbeit wirtschaftlichen Erfolg beeinflusst
10.12.2024
-
1.000 neue Fachkräfte für den Glasfaserausbau
09.12.2024
-
KI für eine inklusive Arbeitswelt
06.12.2024
-
Weihnachtsgeld: Wer bekommt wie viel?
05.12.2024
-
Mit Corporate Volunteering Ehrenamt ins Unternehmen bringen
05.12.2024
-
Die Angst vor KI lässt nach
05.12.2024