1Die Voraussetzungen, unter denen nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Rahmen einer Videosprechstunde oder nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden kann, gelten entsprechend für die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21). 2§ 45 Abs. 2 und 2a SGB V bleibt unberührt.

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