Kurzbeschreibung
Diese Erklärung des Arbeitnehmers über die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen dient zur Vorlage beim Arbeitgeber. Mit dem Nachweis kann der Arbeitgeber den Pfändungsfreibetrag korrekt berechnen und sich gegenüber dem Schuldner absichern.
Vorbemerkung
Bei einer Lohnpfändung ist die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen ein wesentlicher Faktor für die Berechnung des pfändbaren Betrags. So erhöht jede Unterhaltspflicht, die der Schuldner aufgrund gesetzlicher Vorschriften auch tatsächlich erfüllt, den unpfändbaren Betrag. Gewährt der Schuldner weder Natural- noch Barunterhalt, so ist die unterhaltsberechtigte Person in der Pfändungstabelle nicht zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber sollte sich daher über die Anzahl der Unterhaltsberechtigten informieren und sich dies nachweisen lassen, um die Berechnung der Lohnpfändung korrekt vornehmen zu können. Meistens werden zwar die Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) herangezogen, um die unterhaltsberechtigten Personen auszumachen. Die dortigen Angaben stimmen jedoch nicht immer überein mit der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen nach der Definition des BGB und sollten daher lediglich als erster Anhaltspunkt herangezogen werden.
Nicht nur auf die ELStAM verlassen
Die Eintragung der ELStAM folgt alleine steuerrechtlichen Kriterien. Ein Kind in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen kann auch bedeuten, dass es sich um "2 halbe Kinder" in Form von 1,0 Kinderfreibetragszählern handelt. In diesem Fall müssen also 3 statt nur 2 Unterhaltsberechtigte (2 Kinder und Ehegatte) in der Berechnung des pfändbaren Einkommens berücksichtigt werden. Außerdem werden Unterhaltsleistungen an Pflegekinder und Stiefkinder, obwohl sie pfändungsrechtlich unbedeutend sind, in den ELStAM in Form von Kinderfreibetragszählern berücksichtigt. Dagegen werden z. B. Unterhaltsleistungen an Eltern oder Großeltern überhaupt nicht in den ELStAM berücksichtigt.
Pfändung, Erklärung über unterhaltsberechtigte Personen
1. Persönliche Angaben
Name, Vorname |
Personalnummer |
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Anschrift |
Telefon/E-Mail |
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2. Unterhaltsberechtigte Personen (gesetzliche Verpflichtung)
Bitte geben Sie an, ob Sie folgenden Personen aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung tatsächlich Unterhalt leisten. Dies ist neben dem Barunterhalt auch dann der Fall, wenn die Person in Ihrem Haushalt lebt (sog. Naturalunterhalt). Als Unterhaltszahlung ist auch zu berücksichtigen, wenn eine der folgenden Personen wegen eines Unterhaltsanspruchs vollstreckt.
Ehegatte/Ehegattin |
□ |
Ja |
□ |
Nein |
Ehemalige/r Ehegatte/Ehegattin |
□ |
Ja |
□ |
Nein |
Lebenspartner/in (eingetragene Lebenspartnerschaft) |
□ |
Ja |
□ |
Nein |
Ehemalige/r Lebenspartner/in (ehemalige eingetragene Lebenspartnerschaft; § 16 LPartG) |
□ |
Ja |
□ |
Nein |
Kinder, auch nichteheliche Kinder, jeweils ohne abgeschlossene Ausbildung/abgeschlossenes Studium |
□ |
Ja |
□ |
Nein |
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Wie viele? |
.......... |
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Adoptivkinder und Enkelkinder jeweils ohne abgeschlossene Ausbildung/abgeschlossenes Studium (nicht: Stief- und Pflegekinder, selbst wenn sie tatsächlich von Ihnen unterhalten werden) |
□ |
Ja |
□ |
Nein |
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Wie viele? |
.......... |
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Sonstige Verwandte in gerader Linie: Eltern, Großeltern (nicht: Geschwister, Schwiegereltern, Lebensgefährten in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft) |
□ |
Ja |
□ |
Nein |
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Wie viele? |
.......... |
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Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes |
□ |
Ja |
□ |
Nein |
Sonstige Unterhaltsberechtigte |
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Summe der unterhaltsberechtigten Personen lt. gesetzlicher Unterhaltspflicht |
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3. Schutz personenbezogener Daten
Wir achten strikt auf die Einhaltung der Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten und respektieren das allgemeine Persönlichkeitsrecht aller Personen hinsichtlich ihrer persönlichen Daten. Dementsprechend schützen wir vertrauliche Informationen und Unterlagen vor dem Einblick Dritter wie auch nicht beteiligter Kollegen in geeigneter Weise. Auch dürfen personenbezogene Daten gem. § 26 BDSG i.V.m. Art. 88 DSGVO nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erforderlich ist. Vorliegend werden die Daten im Zusammenhang mit der Lohnpfändung erhoben und dienen als Nachweis für den Arbeitgeber, den Pfändungsfreibetrag korrekt berechnet zu haben.
Mit nachstehender Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der von mir gemachten Angaben sowie die Kenntnisnahme des datenschutzrechtlichen Hinweises. Über jegliche Änderungen der Unterhaltspflicht oder sonstiger Daten informiere ich meinen Arbeitgeber unverzüglich.
.................................................................................... Ort, Datum |
.................................................................................... Unterschrift Arbeitnehmer |