In Dienststellen, bei denen Personalräte errichtet sind und denen in der Regel mindestens fünf Beschäftigte angehören, die
1. |
das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder |
2. |
sich in der Ausbildung befinden (jugendliche Beschäftigte), |
werden Jugend- und Ausbildungsvertretungen gebildet.
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