Sachverhalt
Eine Arbeitnehmerin erhält von ihrem Arbeitgeber zum 1.2. einen Plug-in-Hybrid mit einem Bruttolistenpreis von 69.500 EUR zur privaten Nutzung. Sie darf das Auto privat sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung: 10 km) nutzen. Die Reichweite laut Übereinstimmungsbescheinigung weist eine elektrische Mindestreichweite innerorts von 60 km aus, der max. CO2-Ausstoß beträgt 65 g/km und die Batteriekapazität beträgt 16,2 kWh.
Wie hoch ist der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagenüberlassung, wenn
- die Anschaffung im Jahr 2024 erfolgt?
- die Anschaffung im Jahr 2024 erfolgt, aber die ausgewiesene elektrische Mindestreichweite innerorts laut Übereinstimmungsbescheinigung nur bei 55 km liegt?
- die Anschaffung bereits im Jahr 2022 erfolgt ist, aber die ausgewiesene elektrische Mindestreichweite innerorts laut Übereinstimmungsbescheinigung nur bei 55 km liegt?
Ergebnis a.
Der Plug-in-Hybrid erfüllt die Voraussetzungen für den 50-%-Ansatz des Bruttolistenpreises. Der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagennutzung ergibt sich aus
- der privaten Nutzung (Halbierung des Bruttolistenpreises bei 1-%-Methode),
- den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Bruttolistenpreis | 69.500 EUR | |
Davon 50 % | 34.750 EUR | |
Auf volle 100 EUR abrunden (= Bemessungsgrundlage) | 34.700 EUR | |
Davon 1 % | 347,00 EUR | |
Zzgl. 0,03 % v. 34.700 EUR x 10 km | + 104,10 EUR | |
Geldwerter Vorteil gesamt | 451,10 EUR |
Ergebnis b
In diesem Fall sind die Voraussetzung für den 50-%-Ansatz nicht erfüllt und es darf keine Kürzung des Bruttolistenpreises vorgenommen werden. Die Berechnung des geldwerten Vorteils ergibt sich – wie bei einem regulären Dienstwagen mit Verbrennungsmotor – wie folgt:
Bruttolistenpreis (auf volle 100 EUR abgerundet) | 69.500 EUR | |
Davon 1 % | 695,00 EUR | |
Zzgl. 0,03 % v. 69.500 EUR x 10 km | + 208,50 EUR | |
Geldwerter Vorteil gesamt | 903,50 EUR |
Ergebnis c
In diesem Fall sind die Voraussetzung für den 50-%-Ansatz nicht erfüllt, aber stattdessen darf der Bruttolistenpreis für die Bemessungsgrundlage um die pauschalen Abschläge nach kWh gekürzt werden. Die Berechnung des geldwerten Vorteils ergibt sich wie folgt:
Bruttolistenpreis | 69.500 EUR | |
Abzgl. Minderungsbetrag in EUR/kWh der Speicherkapazität 50 EUR x 16,2 kWh | - 810 EUR | |
= gekürzter Bruttolistenpreis | 68.690 EUR | |
Auf volle 100 EUR abrunden (= Bemessungsgrundlage) | 68.600 EUR | |
Davon 1 % | 686,00 EUR | |
Zzgl. 0,03 % v. 68.600 EUR x 18 km | + 370,44 EUR | |
Geldwerter Vorteil gesamt | 1.056,44 EUR |
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