zum Arbeitsvertrag vom ........... zwischen

.................................................................

– nachfolgend Arbeitgeber –

und

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– nachfolgend Arbeitnehmer –

§ 1 Beginn und Art der Telearbeit, Arbeitszeit

  1. Der Arbeitnehmer wird ab dem ........... seine Arbeitsleistung von einem in seiner Wohnung fest eingerichteten Telearbeitsplatz erbringen. Die Arbeitsleistung wird (Zutreffendes bitte ankreuzen)

    [ ] in voller vertraglich vereinbarter Höhe vom Telearbeitsplatz aus erbracht.

    oder

    [ ] als alternierende Telearbeit erbracht. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer im Umfang von ........... Stunden/Woche seine Arbeitsleistung von seinem Telearbeitsplatz aus erbringt. Die weitere Leistung bis zum vertraglich vereinbarten Umfang erbringt der Arbeitnehmer an folgenden Wochentagen und zu folgenden Uhrzeiten im Betrieb: ........... .

  2. Die Verteilung der Arbeitszeit nimmt der Arbeitnehmer eigenverantwortlich vor, wobei er betriebliche Notwendigkeiten berücksichtigen wird. Der Arbeitnehmer ist zu folgenden Zeiten für den Arbeitgeber erreichbar: ........... .
  3. Der Arbeitnehmer wird bei der Ausübung der Telearbeit die Vorgaben des Arbeitszeitschutzes beachten, insbesondere die täglichen Höchstarbeitszeiten nicht überschreiten und die erforderliche Ruhepause zwischen zwei Arbeitstagen einhalten.
  4. Die Erfassung der Arbeitszeiten erfolgt durch den Arbeitnehmer mittels einer manuellen monatlichen Aufstellung. In diese sind auch Krankheits-, Urlaubs- und weitere Freistellungszeiten aufzunehmen. Die Aufstellung wird der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nach Ablauf des Monats am nächsten Werktag des jeweils folgenden Monats übermitteln.

§ 2 Dauer der Telearbeit, Beendigung

  1. Für die Dauer der Tätigkeit treffen die Parteien folgende Vereinbarung (Zutreffendes bitte ankreuzen):

    [ ] Befristung:

    Die Telearbeit wird vorübergehend befristet bis zum ........... wegen ........... (Sachgrund der Befristung angeben, z. B. Ende der Elternzeit).

    oder

    [ ] Unbefristete Telearbeit mit Widerrufsvorbehalt[2]:

    Die Telearbeit erfolgt unbefristet.

    Der Arbeitgeber behält sich vor, die Abrede über die Telearbeit zu widerrufen und den Arbeitnehmer anzuweisen, die Arbeitsleistung wieder ausschließlich im Betrieb bzw. am ursprünglich vereinbarten Arbeitsort zu erbringen. Einen Widerruf kann der Arbeitgeber bei Vorliegen betrieblicher Gründe erklären. Betriebliche Gründe können beispielsweise sein (die folgende Aufzählung ist nicht abschließend): das Erfordernis höherer Präsenz am betrieblichen Arbeitsplatz, notwendige persönliche Abstimmung zwischen dem Arbeitnehmer und Kunden, Kollegen oder Vorgesetzten zur Ermöglichung eines besseren Informationsflusses, die Vermeidung von Reibungsverlusten im betrieblichen Ablauf, die bessere Ausstattung mit Arbeitsmitteln im Betrieb, Bedenken wegen der Einhaltung des Daten- und Arbeitsschutzes am Telearbeitsplatz aufgrund konkreter Anhaltspunkte,

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    (ggfs. weitere mögliche Gründe, speziell auf das Unternehmen abgestimmt, ergänzen).

    Die Interessen des Arbeitnehmers sind bei der Entscheidung über die Ausübung des Widerrufsrechts im Rahmen billigen Ermessens angemessen zu berücksichtigen.

    Sofern der Arbeitgeber von seinem Widerrufs- und Weisungsrecht Gebrauch macht, hat er eine Widerrufs- bzw. Ankündigungsfrist von zwei Wochen einzuhalten. Der Arbeitnehmer ist also erst zwei Wochen nach dem erklärten Widerruf verpflichtet, seine Tätigkeit statt am Telearbeitsplatz im Betrieb auszuüben. In dringenden Fällen kann die Frist im gegenseitigen Einvernehmen verkürzt werden.

    Der Widerruf der Telearbeit und die Weisung zur Aufnahme der Tätigkeit im Betrieb hat schriftlich zu erfolgen.

  2. Nach Beendigung der Telearbeit wird der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung – sofern das Arbeitsverhältnis weiter fortbesteht – im Betrieb bzw. am vertraglich vereinbarten Ort erbringen.

§ 3 Arbeitsplatz und Arbeitsmittel

  1. Der Arbeitnehmer stellt in seiner Wohnung in ........... einen Platz zur Verfügung, an dem er seine Tätigkeit ausüben kann.
  2. Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer die erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um (Zutreffendes bitte ankreuzen):

    [ ] PC

    [ ] Tablet

    [ ] Telefonanlage

    [ ] Smartphone

    [ ] Drucker/Scanner

    [ ] folgende Einrichtungsgegenstände (z. B. Tisch, Bürostuhl): ...........

    [ ] Sonstiges: ...........

  3. Die Arbeitsmittel sind Eigentum des Arbeitgebers und sind nach Beendigung der Telearbeit an den Arbeitgeber herauszugeben.
  4. Bei Fehlfunktionen der technischen Arbeitsmittel sowie bei Beschädigungen oder Verlust ist der Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich hierüber zu informieren.
  5. Die Arbeitsmittel dürfen nur für betriebliche Zwecke genutzt werden. Eine Nutzung für private Zwecke ist untersagt.

§ 4 Kosten der Einrichtung, Haftung

  1. Die Kosten der Einrichtung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel trägt der Arbeitgeber.
  2. Der Arbeitgeber trägt...

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