Erwerb von Apps und Zahlung mit Coins
Herr Huber erwirbt über eine Online-Verkaufsplattform "Coins" im Wert von 98,60 EUR. Herr Huber kann nunmehr Apps herunterladen und mit Coins bezahlen. Beim Herunterladen der App entscheidet er sich, ob es sich um einen betrieblichen oder privaten Vorgang handelt. Beim Erwerb der Coins bucht Herr Huber zunächst wie folgt:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1510/1180 |
Geleistete Anzahlungen |
98,60 |
1200/1800 |
Bank |
98,60 |
Herr Huber lädt nunmehr über den App Store (mit Sitz in Luxemburg) für seine betrieblichen Zwecke eine App auf seinen PC herunter. Diese App bezahlt er mit Coins im Wert von 23,80 EUR. Er erhält eine Online-Rechnung über 23,80 EUR. In dieser Rechnung ist die Umsatzsteuer nicht offen ausgewiesen (auch nicht der Steuersatz). Ein Hinweis darauf, ob ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft erfolgt, weil der Abnehmer ein Unternehmer ist, fehlt ebenfalls.
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4855/6260 |
Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter |
23,80 |
1510/1180 |
Geleistete Anzahlungen |
23,80 |
Lädt Herr Huber über den App-Store für seine privaten Zwecke eine App auf sein Tablet herunter, kann er ebenfalls mit Coins zahlen. Um diese App zu erhalten, bezahlt er mit Coins im Wert von 12,50 EUR, die er wie folgt bucht:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1800/2100 |
Privatentnahmen allgemein |
12,50 |
1510/1180 |
Geleistete Anzahlungen |
12,50 |