Wer zur Buchführung verpflichtet ist, muss zum Beginn seiner Tätigkeit eine Eröffnungsbilanz und zum Ende jedes Kalender-/Wirtschaftsjahres eine Schlussbilanz erstellen. Zudem muss zum Ende der gewerblichen Tätigkeit eine Schlussbilanz erstellt werden. Bei einem Zeitraum von weniger als 12 Monaten spricht man von einem Rumpfwirtschaftsjahr. Grundlage hierfür bilden die durch die Inventur ermittelten Werte, die in das Inventar übernommen werden.
Das Wort Bilanz kommt aus dem Italienischen (bilancia) und bedeutet "Waage". Beide Seiten der Bilanz sind in der Waage. Es ist die kurzgefasste Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden. Sind diese Werte unterschiedlich hoch, wird durch das Kapital/Eigenkapital/Betriebsvermögen das Gleichgewicht hergestellt.
Eine Bilanz kann sowohl in Kontenform als auch in Staffelform aufgestellt werden.
Bilanz (Kontenform)
Aktiva |
Bilanz (Kontenform) |
Passiva |
Anlagevermögen |
60.000 EUR |
Kapital/Eigenkapital/Betriebsvermögen |
55.000 EUR |
Umlaufvermögen |
40.000 EUR |
Schulden |
45.000 EUR |
Summe Aktiva (Summe aller Besitz-/Vermögensposten) |
100.000 EUR |
Summe Passiva |
100.000 EUR |
Bilanz (Staffelform)
Aktiva |
Anlagevermögen Umlaufvermögen |
60.000 EUR 40.000 EUR |
Summe Aktiva (Summe aller Besitz-/Vermögensposten) |
100.000 EUR |
Passiva |
Kapital/Eigenkapital/Betriebsvermögen |
55.000 EUR |
Schulden |
45.000 EUR |
Summe Passiva |
100.000 EUR |
Die Seiten der Bilanz werden nicht mit links oder rechts bzw. Soll und Haben bezeichnet
Die Seiten der Bilanz werden nicht mit links oder rechts bzw. Soll und Haben bezeichnet, sondern mit:
"Aktiva" |
für die linke Seite der Bilanz und |
"Passiva" |
für die rechte Seite der Bilanz |
Beim Anlage- und Umlaufvermögen kommt es auf die Nutzung an
Zum Anlagevermögen gehören nur Gegenstände, die dem Unternehmen auf Dauer dienen. Der Begriff "Dauer" stellt nicht auf einen Zeitraum ab, sondern auf die Häufigkeit. Diese Wirtschaftsgüter werden im Unternehmen häufiger ge- bzw. benutzt.
Umlaufvermögen dient dem Unternehmen nur einmal, indem das Wirtschaftsgut verbraucht, verwendet oder veräußert wird.
Maßgebend für die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen ist die Nutzung am Bilanzstichtag.
Schlussbilanz ist auch Eröffnungsbilanz
Die Schlussbilanz eines Kalender-/Wirtschaftsjahres ist auch gleichzeitig die Eröffnungsbilanz des Folgejahres.
1.1 Nach der Bilanz folgt die Auflösung in Konten
Alle laufenden Geschäftsvorfälle können nicht in der Bilanz erfasst werden. Hierzu müsste man die Bilanz laufend fortschreiben. Um die laufende Buchführung zu erstellen, muss für jede Position der Bilanz ein Konto eingerichtet werden. Auf diesen einzelnen Konten werden die jeweiligen Geschäftsvorfälle des Wirtschaftsjahres gebucht. Für jeden Bilanzposten wird ein Konto geführt. Unabhängig hiervon können für jedes Konto auch noch Unterkonten angelegt werden.
Zum Ende des Kalender-/Wirtschaftsjahres werden diese Konten wieder zusammengeführt und eine Bilanz aufgestellt.
Eröffnungsbilanzkonto und Schlussbilanzkonto sind lediglich Gegenkonten
Da jede Buchung wertmäßig sowohl auf der Soll- als auch auf der Habenseite ausgeglichen sein muss, wird als Gegenkonto
- für die Eröffnungsbuchung das Konto Eröffnungsbilanzkonto und
- für die Abschlussbuchungen das Konto Schlussbilanzkonto
genutzt. Diese Konten dienen lediglich der buchungstechnischen Erledigung der Konteneröffnungen bzw. der Abschlussbuchungen und sind ansonsten unbedeutend.
Das Eröffnungsbilanzkonto gibt die Eröffnungsbilanz spiegelbildlich wieder. Das Schlussbilanzkonto ist mit der Schlussbilanz identisch.
Automatisch verwendete Saldenvortragskonten
Wird für die Buchführung eine Buchhaltungssoftware genutzt, wie beispielsweise "Lexware-Buchhalter", werden die Konten automatisch eröffnet und abgeschlossen. Hierfür verwendet das Programm folgende Konten:
Konto |
|
9000 |
Saldenvorträge Sachkonten |
9008 |
Saldenvorträge Debitoren |
9009 |
Saldenvorträge Kreditoren |
9090 |
Summenvortragskonto |