Haufe Redaktion, Dr. Andreas Raps
Zur Beurteilung von Unternehmen hat sich in der Praxis die international gebräuchliche Kennziffer EBITDA ("earnings before interest, taxes, depreciation and amortization") durchgesetzt. Durch diese Größe wird das Ergebnis (earnings) wiedergegeben, das sich vor (before)
- Zinsen (interests),
- Steuern (taxes) sowie
- Abschreibungen auf Sachanlagen (depreciation) und
- Abschreibungen auf immaterielle Werte (amortization)
ergibt.
Damit ist EBITDA die Differenz der zahlungswirksamen betriebsbezogenen Erträge und Aufwendungen, die für den Kapitaldienst, die Steuerzahlungen, die Ausschüttungen sowie zur Investitionsfinanzierung zur Verfügung steht. Wie der Cash-flow ist damit auch EBITDA ein Erfolgsmaßstab, der gleichzeitig eine Aussage über die Selbstfinanzierungskraft eines Unternehmens liefert. Im Unterschied zu gängigen Cash-flow-Definitionen ist bei EBITDA das Finanzergebnis aber noch nicht berücksichtigt – mit der Folge, dass unterschiedliche Finanzierungsstrukturen die Höhe des Kennziffernwertes nicht beeinflussen.
Damit bietet sich die Betrachtung von EBITDA auch bei wesentlichen Änderungen der Finanzierungsstruktur sowie bei einer branchenübergreifenden Bewertung von Unternehmen an. In Tabelle 1 ist in einem allgemein gültigen Schema aufgezeigt, wie die Größe EBITDA bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens ermittelt werden kann.
|
Gesamtkostenverfahren |
|
Umsatzerlöse |
± |
Bestandsveränderungen der Erzeugnisse |
+ |
Aktivierte Eigenleistungen |
+ |
Sonstige betriebliche Erträge |
= |
Betriebsleistung |
– |
Materialaufwand |
– |
Personalaufwand |
– |
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
= |
EBITDA |
Tab. 1: Ermittlung EBITDA nach dem Gesamtkostenverfahren
Beim Gesamtkostenverfahren werden alle Aufwendungen einer Periode nach Aufwandsarten untergliedert (Material-, Personalaufwand, Abschreibungen). Charakteristisches Merkmal ist die Berücksichtigung von Bestandsveränderungen. Beim Umsatzkostenverfahren, das eine gleichwertige Alternative zur Ermittlung des Periodenerfolgs darstellt, wird hingegen das Mengengerüst der Aufwendungen an das Mengengerüst der Erträge angepasst. Bestandsveränderungen werden hierbei nicht ausgewiesen, sondern mit Hilfe von Nebenrechnungen dokumentiert. Die verschiedenen Aufwandsarten werden beim Umsatzkostenverfahren in die Positionen Herstellungs-, Verwaltungs- und Vertriebskosten umstrukturiert (s. Tab. 3). Dies führt dazu, dass EBITDA aufgrund dieser verschiedenen Mischpositionen nicht klar abgegrenzt und dargestellt werden kann.
Nichtsdestotrotz sind die erwähnten Positionen trotz ihrer Verteilung auch im Rahmen des Umsatzkostenverfahrens transparent:
- Die Aufwendungen für Material und Personal werden zusätzlich im Anhang angegeben.
- Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind im Anlagespiegel aufgeführt.
- Die Abschreibungen auf Gegenstände des Finanzanlagevermögens und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens hingegen werden separat ausgewiesen.
Das Umsatzkostenverfahren besitzt eine größere Aussagefähigkeit in puncto einer marktorientierten Unternehmensführung als das Gesamtkostenverfahren.
Prinzipiell geht der Trend auch zum Umsatzkostenverfahren, jedoch ist hier kritisch in Frage zu stellen, wie in diesem Fall mit dem Ausweis des EBITDA umzugehen ist. Aufgrund der verschiedenen Philosophien des Gesamt- und Umsatzkostenverfahrens ist es nicht möglich, den EBITDA beim Umsatzkostenverfahren aus dem bestehenden Schema abzuleiten.