Jonas Seckinger, Alexander Hug
Zusammenfassung
Deutschland ist Innovationsland. Eine zentrale Rolle spielt hier die Wissenschaft und die Forschung. Beide zusammen sind Garanten für den Wohlstand, die Lebensqualität, den sozialen Zusammenhalt und die Schaffung einer nachhaltigen Gesellschaft. Durch eine moderne Förderpolitik möchte die neue Bundesregierung für einen erfolgreichen Aufbruch in ein Innovationsjahrzehnt sorgen und den Anteil der gesamtstaatlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3,5 % des BIP bis 2025 erhöhen.
Deutschland soll auf den Weg zu einem klimaneutralen Industrieland gebracht werden. Doch der Umbau der deutschen Wirtschaft kann nicht nur vom Staat ausgehen, es braucht vor allem private Investitionen und Initiativen. So sollen beispielsweise besonders Neugründungen vereinfacht und insgesamt bürokratische Hürden abgebaut werden. Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die Deutschland dem übergeordneten Ziel näherbringen, sollen von alten und neuen Fördertöpfen profitieren können.
Für Unternehmen bergen Investitionen in (technologische) Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie energetisch effizientere Technologien auch immer ein technisches und wirtschaftliches Potenzial. Gleichzeitig sind diese aber auch sehr risikoreich. Da die Finanzierung überwiegend aus dem Eigenkapital erfolgen muss, kann dies beim Scheitern wirtschaftliche Folgen haben.
Deshalb sollten Unternehmen, die ein Forschungs- und/oder Entwicklungsvorhaben sowie Investitionen in zukunftsfähige Technologie planen, die Möglichkeit auf Inanspruchnahme von Fördermitteln keinesfalls vernachlässigen. In diesem Beitrag finden Sie die wichtigsten Programme auf einen Blick.
1 Schwerpunkt Innovation
Unternehmen entwickeln neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen und sorgen damit für Innovationen. Ziel dabei ist, sich eine verbesserte Marktposition zu schaffen. Gleichzeitig stärken die Unternehmen damit die Wirtschaft. So werden neue Wissens- und Technologiefelder erschlossen und zur Lösung von (globalen) Herausforderungen beigetragen. Das sichert und schafft Arbeitsplätze, weswegen es in Deutschland viele Innovationsförderprogramme für den Mittelstand gibt.
1.1 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
In dem Förderprogramm "Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand" (ZIM) unterstützt das BMWi bundesweit die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit. Damit soll vor allem der deutsche Mittelstand nachhaltig gestärkt werden, was zum volkswirtschaftlichen Wachstum beiträgt. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen. Dabei gibt es keine Einschränkungen auf bestimmte Technologien und Branchen. Das ZIM lässt sich dabei in 3 verschiedene Fördersäulen unterteilen:
- Einzelprojekte,
- Kooperationsprojekte
- und Netzwerke.
Auf die Einzelprojekte, sowie Kooperationsprojekte gehen wir näher ein.
1.1.1 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – Variante Einzelprojekt
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE), die zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen führen, den Unternehmen marktorientierte Forschung und Entwicklung ermöglichen, sowie ein erhebliches technisches und wirtschaftliches Risiko aufweisen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, wenn diese weniger als 500 Mitarbeiter (einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen) haben.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderquoten für Unternehmen betragen 25 bis 45 % der zuwendungsfähigen Projektkosten, abhängig von Größe, Alter und Standort des Antragstellers. Die zuwendungsfähigen Projektkosten betragen maximal 550.000 EUR. Zuwendungsfähige Kosten sind Personalkosten und Gemeinkostenzuschlag (zu 100 Prozent), projektbezogene Aufträge an Dritte sowie FuE-Aufträge an einen oder mehrere wissenschaftlich qualifizierte Dritte. Der Zuschuss beträgt maximal 247.500 EUR.
Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte.
1.1.2 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – Variante Kooperation
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE), die zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen führen, den Unternehmen marktorientierte Forschung und Entwicklung ermöglichen, sowie ein erhebliches technisches und wirtschaftliches Risiko aufweisen.
Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die entweder weniger als 500 Mitarbeiter (einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen) haben oder weniger als 1.000 Mitarbeiter (einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen) haben, dafür aber mit einem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) kooperieren.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderquoten betragen bei Unternehmen 30 bis 55 % und bei Forschungseinrichtungen 100 % der zuwendungsfähigen Projektkosten, abhängig von Größe, Alter und Standort des Antragstellers. Die zuwendungsfähigen Kosten pro Unternehmen liegen bei maximal ...