Die Huber GmbH schätzt die nominale Verpflichtung aus einem Rechtsstreit zum aktuellen Abschlussstichtag am 31.12.01 auf 100.000 EUR. Sie geht davon aus, dass der Rechtsstreit 2 Jahre dauert und sie zum 31.12.03 in Anspruch genommen wird.
Da die Laufzeit der Verpflichtung mehr als ein Jahr beträgt, ermittelt die Huber GmbH den Erfüllungsbetrag der Rückstellung zum 31.12.01 für die Handelsbilanz durch die Abzinsung des nominellen Verpflichtungsbetrags:
Die Rechnung führt die Huber GmbH in Excel unter Verwendung folgender Tabellenstruktur aus (vgl. Tab. 1):
Bilanzstichtag |
Restlaufzeit |
Laufzeitadäquater Zins zum jeweiligen Stichtag |
Abzinsungsfaktor |
Verpflichtungsbetrag |
Barwert Rückstellung (= Erfüllungsbetrag = Bilanzansatz) |
|
a |
b |
c |
d |
e = c * d |
31.12.01 |
2 Jahre |
0,63 |
0,988 |
100.000 |
98.751,81 |
Tab. 1: Berechnung der Rückstellung zum 31.12.01 (Handelsbilanz)
Die Huber GmbH nimmt die Einbuchung der Rückstellung nach der sog. Nettomethode vor, die nach IDW RS HFA 34, Rz. 11 die einzig zulässige Methode ist. Das heißt, die Rückstellung wird zum Zeitpunkt der Bildung in Höhe des Barwerts gegen das operative Aufwandskonto eingebucht. Als operatives Aufwandskonto zur Erfassung der Zuführungsbeträge (zum Barwert) verwendet die Huber GmbH in diesem Fall das Konto "Rechts- und Beratungskosten" (SKR 03: 4950; SKR 04: 6825), das unter der Position "Sonstige betriebliche Aufwendungen" in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen ist.
Auf der Passivseite erfasst die Huber GmbH die Rückstellung auf dem Konto "Sonstige Rückstellungen" (SKR 03: 0970; SKR 04: 3070), das unter der gleichnamigen Position in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen ist.
Buchungsvorschlag zur Bildung der Rückstellung zum 31.12.01:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4950/6825 |
Rechts- und Beratungskosten |
98.751,81 |
0970/3070 |
Sonstige Rückstellungen |
98.751,81 |