Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Praxis-Beispiel: Berechnung einer Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen für eine mittelgroße Kapitalgesellschaft
Die RST Aufbewahr GmbH hat ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in Freiburg und ist gemäß § 267 Abs. 2 HGB als mittelgroße Kapitalgesellschaft eingestuft. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft geht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember; zum Bilanzstichtag 31.12.00 soll erstmalig eine Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in der Handels- und Steuerbilanz gebildet werden.
Hierfür wurden von der Finanzbuchhaltung folgende Daten zur Verfügung gestellt:
Die Archivierung der aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen erfolgt in den angemieteten Räumen; hierfür steht ein separater, abgetrennter Archivraum mit 40 m² zur Verfügung. Die Gesamtmietfläche beträgt 800 m²; die Jahresmietkosten belaufen sich auf 66.000 EUR.
Folgende jährliche Mietnebenkosten fallen für die angemieteten Geschäftsräume an:
- Heizkosten: 6.000 EUR
- Reinigungskosten: 2.000 EUR
- Hausmeisterkosten: 2.000 EUR
Die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen werden im Archivraum in Aktenordnern in abschließbaren Schränken aufbewahrt. Die Schränke werden noch über einen längeren Zeitraum mit 200 EUR im Jahr abgeschrieben.
Für die Archivierung der Unterlagen entstehen pro Jahr einmalige Kosten für Digitalisierung, Ablage und Datensicherung in Höhe von 300 EUR.
Die Gesellschaft rechnet mit einer jährlichen Steigerung der Kosten in Höhe von 2 %. Latente Steuern werden zur Vereinfachung außer Acht gelassen.
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Ermittlung der rückstellungsfähigen Kosten
Die Fläche der Archivräume beträgt 40 m²; im Verhältnis zur gesamten Fläche von 800 m² entspricht dies einem prozentualen Anteil von 5 %. Dieser Anteil ist bei der Ermittlung der rückstellungsfähigen Kosten auf die Jahresgesamtkosten anzuwenden.
Kostenart | Berechnung | Kosten | prozentualer Anteil |
Mietkosten | 5 % von 66.000 EUR | 3.300 EUR | 82,5 % |
Heizkosten | 5 % von 6.000 EUR | 300 EUR | 7,5 % |
Reinigung (Lohn) | 5 % von 2.000 EUR | 100 EUR | 2,5 % |
Hausmeister (Lohn) | 5 % von 2.000 EUR | 100 EUR | 2,5 % |
Schränke (Abschreibung) | Jahresabschreibung | 200 EUR | 5,0 % |
Summe jährl. Kosten | 4.000 EUR | 100,0 % |
Zu diesen laufenden Kosten sind die einmaligen Kosten für Digitalisierung, Ablage und Datensicherung in Höhe von 300 EUR separat hinzuzurechnen.
Steuerbilanz: Zugangsbewertung
Für die Ermittlung der Rückstellungshöhe wird in der Steuerbilanz auf die Multiplikator-Methode zurückgegriffen. Hierfür werden die laufenden Kosten mit dem Faktor 5,5 multipliziert. Einmalige Kosten für die Digitalisierung oder Datensicherung fallen nicht laufend an und dürfen daher nicht vervielfältigt werden.
Berechnung | Betrag |
4.000 EUR jährl. Kosten x Faktor 5,5 | 22.000 EUR |
zuzüglich einmalige Kosten | 300 EUR |
Rückstellung in der Steuerbilanz | 22.300 EUR |
Da bei Rückstellungen in der Steuerbilanz die Wertverhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend sind, dürfen keine Kostensteigerungen berücksichtigt werden. Eine Abzinsung der Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist in der Steuerbilanz nicht vorzunehmen. Daher kann der mittels Multiplikator-Methode ermittelte Rückstellungsbetrag direkt in die Steuerbilanz eingebucht werden.
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
4210/6310 | Miete (Anteil 82,5%) | 18.150 | |||
4230/6320 | Heizung (Anteil 7,5 %) | 1.650 | |||
4110/6010 | Löhne (Anteil 2 x 2,5 %) | 1.100 | |||
4830/6220 | Abschr. auf Sachanl. (Anteil 5 %) | 1.100 | |||
4900/6300 | sonst. betriebl. Aufw. (einmalige Kosten) | 300 | 0966/3096 | Rückstellung zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten | 22.300 |
Steuerbilanz: Folgebewertung
Da die Rückstellung im Vorjahr erstmalig gebucht wurde, ist im Folgejahr und in den folgenden Jahren lediglich eine Anpassung hinsichtlich der Änderungen der Bewertungsparameter vorzunehmen. Unter der Annahme, dass keine Veränderungen in den Grunddaten vorliegen, werden im Beispielsfall lediglich gestiegene Kosten im Folgejahr berücksichtigt.
Sollten jedoch grundlegende Veränderungen vorliegen, wie beispielsweise die Vergrößerung der Archivfläche, Ausweitung der Nebenkosten durch Inanspruchnahme eines Sicherheitsdienstes oder die Anschaffung weiterer Schränke und Regale, ist die Kosten- und Rückstellungsermittlung neu aufzusetzen und zu verbuchen.
Im vorliegenden Beispielsfall wird eine Kostensteigerung von 2 % angenommen. Somit sind die laufenden Kosten von 4.000 EUR im Vorjahr auf 4.080 EUR (4.000 EUR x 1,02) gestiegen. Die Neuberechnung der Rückstellung sieht wie folgt aus:
Berechnung | Betrag |
4.080 EUR jährl. Kosten x Faktor 5,5 | 22.440 EUR |
einmalige Kosten | 300 EUR |
Rückstellung in der Steuerbilanz | 22.740 EUR |
Im Vergleich zur Zugangsbewertung im Vorjahr ergibt sich ein Zuführungsbetrag im Rahmen der Folgebewertung in Höhe von 440 EUR (22.740 EUR – 22.300 EUR = 440 EUR). Dieser Zuführungsbetrag ist gemäß den prozentualen Anteilen auf die verschiedenen Kostenarten aufzuteilen und entsprechend zuzubuchen:
Kostenart | Berechnung | Kosten |
Mietkosten | 82,5 % von 440 EUR | 363 EUR |
Heizkosten | 7,5 % von 440 EUR | 33 EUR |
Reinigung (Lohn) | 2,5 % von 440 EUR | 11 EUR |
Hausmeister (Lohn) | 2,5 % von 440 EUR | 11 EUR |
Schränke (Abschreibung) | 5,0 % von 440 EUR | 22 EUR |
Summe | 440 EUR |
Die anteilige Verteilung des Zuführungsbetrags über alle Kostenarten ist konsequent und wird in der Praxis in der Regel so durchgeführt. Diese Vorgehensweise hinkt jedoch hinsichtlich der Abschreibungen auf die Schränke, da diese – sofern keine Veränderung in der Bemessungsgrundlage vorliegt – über die Nutzungsdauer unveränderlich sind. Daher wäre die Verteilung auf alle Kostenarten außer den Abschreibungen auch denkbar und sogar etwas genauer.
Die Zuführung der Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen im Folgejahr ist anschließend über die entsprechenden Aufwandskonten zu verbuchen:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
4210/6310 | Miete (Anteil 82,5%) | 363 | |||
4230/6320 | Heizung (Anteil 7,5 %) | 33 | |||
4110/6010 | Löhne (Anteil 2 x 2,5 %) | 22 | |||
4830/6220 | Abschr. auf Sachanl. (Anteil 5 %) | 22 | 0966/3096 | Rückstellung zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten | 440 |
Handelsbilanz: Zugangsbewertung
Im Gegensatz zur Steuerbilanz ist bei der Ermittlung der Rückstellungshöhe in der Handelsbilanz eine vereinfachende Pauschalbewertung auf Grund des strengeren Einzelbewertungsgrundsatzes nicht zulässig. Die Ermittlung in der Handelsbilanz hat unter Anwendung jährlich angepasster Werte und Parameter zu erfolgen – insbesondere hinsichtlich der Diskontierungssätze und der Kostensteigerungssätze.
Jahr | Jahre Aufbewahrung | lfd. Kosten | Kosten- steigerung | Faktor | lfd. Kosten inkl. Steigerung | Abzinsungs- sätze | Abzinsungs- | Rückstellungs- betrag |
00 | 10 | 4.000 EUR | 1,0000 | 4.000 EUR | 1 | 4.000 EUR | ||
01 | 9 | 3.600 EUR | 2 % | 1,0200 | 3.672 EUR | 1,00 % | 0,9803 | 3.600 EUR |
02 | 8 | 3.200 EUR | 2 % | 1,0404 | 3.329 EUR | 1,05 % | 0,9692 | 3.227 EUR |
03 | 7 | 2.800 EUR | 2 % | 1,0612 | 2.971 EUR | 1,10 % | 0,9572 | 2.844 EUR |
04 | 6 | 2.400 EUR | 2 % | 1,0824 | 2.598 EUR | 1,15 % | 0,9444 | 2.453 EUR |
05 | 5 | 2.000 EUR | 2 % | 1,1041 | 2.208 EUR | 1,20 % | 0,9309 | 2.056 EUR |
06 | 4 | 1.600 EUR | 2 % | 1,1262 | 1.802 EUR | 1,25 % | 0,9167 | 1.652 EUR |
07 | 3 | 1.200 EUR | 2 % | 1,1487 | 1.378 EUR | 1,30 % | 0,9018 | 1.243 EUR |
08 | 2 | 800 EUR | 2 % | 1,1717 | 937 EUR | 1,35 % | 0,8863 | 831 EUR |
09 | 1 | 400 EUR | 2 % | 1,1951 | 478 EUR | 1,40 % | 0,8702 | 416 EUR |
Summe: | 22.322 EUR |
In obiger Tabelle sind folgende Annahmen berücksichtigt:
- Die laufenden Kosten sind jedes Jahr um die Kosten eines Aufbewahrungsjahrgangs zu reduzieren, der nicht mehr aufbewahrt werden muss und ausgesondert werden kann.
- Da in der Handelsbilanz künftige Preis- und Kostensteigerungen zwingend zu berücksichtigen sind, werden die laufenden, jährlichen Kosten mit dem angenommenen Kostensteigerungssatz von 2 % pro Jahr (Zinseszinseffekt) angepasst.
- Die für die Abzinsung relevanten durchschnittlichen Marktzinssätze aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren gemäß § 253 Abs. 2 HGB können der Internetseite der Deutschen Bundesbank («Zinssätze und Renditen») entnommen werden. In der Tabelle wurden fiktive Zinssätze verwendet.
- Die Abzinsung für das erste Jahr kann unterbleiben; im Folgejahr erfolgt die Abzinsung mit einem Zinssatz von 1,00 % für 2 Jahre. Der Abzinsungsfaktor errechnet sich in diesem Fall: 1 / 1,01² = 0,9803.
Die Höhe der Rückstellung in der Handelsbilanz ermittelt sich abschließend aus dem oben errechneten Betrag zuzüglich der einmaligen Kosten für Digitalisierung, Ablage und Datensicherung in Höhe von 300 EUR:
Berechnung | Betrag |
errechneter Wert in der Einzelbetrachtung | 22.322 EUR |
einmalige Kosten | 300 EUR |
Rückstellung in der Handelsbilanz | 22.622 EUR |
Abschließend ist der ermittelte Wert in der Einzelbetrachtung auf die verschiedenen Kostenarten aufzuteilen und entsprechend zuzubuchen:
Kostenart | Berechnung | Kosten |
Mietkosten | 82,5 % von 22.322 EUR | 18.416 EUR |
Heizkosten | 7,5 % von 22.322 EUR | 1.674 EUR |
Reinigung (Lohn) | 2,5 % von 22.322 EUR | 558 EUR |
Hausmeister (Lohn) | 2,5 % von 22.322 EUR | 558 EUR |
Schränke (Abschreibung) | 5,0 % von 22.322 EUR | 1.116 EUR |
Summe | 22.322 EUR |
Bei der Aufteilung der Rückstellung auf die verschiedenen Kostenarten ist darauf zu achten, dass die einmaligen Kosten nicht mit verteilt werden.
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
4210/6310 | Miete (Anteil 82,5 %) | 18.416 | |||
4230/6320 | Heizung (Anteil 7,5 %) | 1.674 | |||
4110/6010 | Löhne (Anteil 2 x 2,5 %) | 1.116 | |||
4830/6220 | Abschr. auf Sachanl. (Anteil 5 %) | 1.116 | |||
4900/6300 | sonst. betriebl. Aufw. (einmalige Kosten) | 300 | 0966/3096 | Rückstellung zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten | 22.622 |
Handelsbilanz: Folgebewertung
Im Rahmen der Folgebewertung ist zu beachten, dass zum nachfolgenden Bilanzstichtag ein Jahrgang ausscheidet (Verbrauch der Rückstellung) und gleichzeitig ein neuer Jahrgang für die Aufbewahrung hinzukommt (Zuführung der Rückstellung).
Der für das erste Jahr zurückgestellte Betrag (laufende Kosten 4.000 EUR und einmalige Kosten 300 EUR) ist nach Ablauf dieses Jahrs verbraucht und wird entsprechend aufgelöst. Die Buchungen lauten:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
4210/6310 | Miete | 3.300 | |||
4230/6320 | Heizung | 300 | |||
4110/6010 | Löhne | 200 | |||
4830/6220 | Abschr. auf Sachanl. | 200 | |||
0966/3096 | Rückstellung zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten | 4.300 | 4900/6300 | sonst. betriebl. Aufw. | 300 |
Anschließend ist der Betrag zurückzustellen, der im neuen Jahr für die Aufbewahrung hinzukommt. Unter Berücksichtigung der (eingetretenen) Inflation von 2 % sind die laufenden Kosten auf 4.080 EUR (4.000 x 1,02) gestiegen. Da nur ein Jahrgang hinzukommt, sind die Kosten hierfür 4.080 EUR : 10 Aufbewahrungsjahrgänge = 408 EUR. Die Einmalkosten betragen weiterhin 300 EUR.
Für die Ermittlung des Zuführungsbetrags sind die erhöhten laufenden Kosten für einen Jahrgang an die zu erwartende Kostensteigerung von 2 % pro Jahr anzupassen und die aktuell gültigen Abzinsungssätze anzuwenden.
Lfd. | lfd. Kosten | Kosten- steigerung | Faktor | lfd. Kosten inkl. Steigerung | neue Abzin- sungssätze | Abzinsungs- | Rückstellungs- betrag |
1 | 408 EUR | 1,0000 | 408 EUR | 1 | 408 EUR | ||
2 | 408 EUR | 2 % | 1,0200 | 416 EUR | 1,01 % | 0,9801 | 408 EUR |
3 | 408 EUR | 2 % | 1,0404 | 424 EUR | 1,06 % | 0,9689 | 411 EUR |
4 | 408 EUR | 2 % | 1,0612 | 433 EUR | 1,11 % | 0,9568 | 414 EUR |
5 | 408 EUR | 2 % | 1,0824 | 442 EUR | 1,16 % | 0,9440 | 417 EUR |
6 | 408 EUR | 2 % | 1,1041 | 450 EUR | 1,21 % | 0,9304 | 419 EUR |
7 | 408 EUR | 2 % | 1,1262 | 459 EUR | 1,26 % | 0,9161 | 421 EUR |
8 | 408 EUR | 2 % | 1,1487 | 469 EUR | 1,31 % | 0,9011 | 422 EUR |
9 | 408 EUR | 2 % | 1,1717 | 478 EUR | 1,36 % | 0,8855 | 423 EUR |
10 | 408 EUR | 2 % | 1,1951 | 488 EUR | 1,41 % | 0,8693 | 424 EUR |
Summe: | 4.167 EUR |
Der Zuführungsbetrag für den neu hinzugekommenen Jahrgang in Höhe von 4.167 EUR ist entsprechend dem Anteil der jeweiligen Kostenarten aufzuteilen und zuzubuchen. Die einmaligen Kosten in Höhe von 300 EUR sind zusätzlich zu verbuchen.
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
4210/6310 | Miete (Anteil 82,5 %) | 3.438 | |||
4230/6320 | Heizung (Anteil 7,5 %) | 313 | |||
4110/6010 | Löhne (Anteil 2 x 2,5 %) | 208 | |||
4830/6220 | Abschr. auf Sachanl. (Anteil 5 %) | 208 | |||
4900/6300 | sonst. betriebl. Aufw. (einmalige Kosten) | 300 | 0966/3096 | Rückstellung zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten | 4.467 |
Nach der Zuführung ist der Bestand der Rückstellung mit den nunmehr aktuellen, veränderten durchschnittlichen Marktzinssätzen aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren abzuzinsen und anzupassen.
Lfd. | Basis inkl. Steigerung | Abzinsungssätze | Abzinsungsfaktor | Rückstellungsbetrag |
1 | 3.672 EUR | 1 | 3.672 EUR | |
2 | 3.329 EUR | 1,01 % | 0,9801 | 3.263 EUR |
3 | 2.971 EUR | 1,06 % | 0,9689 | 2.879 EUR |
4 | 2.598 EUR | 1,11 % | 0,9568 | 2.486 EUR |
5 | 2.208 EUR | 1,16 % | 0,9440 | 2.084 EUR |
6 | 1.802 EUR | 1,21 % | 0,9304 | 1.676 EUR |
7 | 1.378 EUR | 1,26 % | 0,9161 | 1.263 EUR |
8 | 937 EUR | 1,31 % | 0,9011 | 845 EUR |
9 | 478 EUR | 1,36 % | 0,8855 | 423 EUR |
Summe: | 18.591 EUR |
Der Anpassungsbetrag ergibt sich abschließend aus dem Vergleich des ermittelten Barwerts mit dem Barwert des Vorjahrs (mit den bisherigen Zinssätzen), jedoch ohne die im ersten Jahr zurückgestellten, laufenden Kosten.
Dieser Barwert errechnet sich wie folgt: 22.321 EUR – 4.000 EUR = 18.321 EUR.
Der anzupassende, rückstellungserhöhende Zinsaufwand aus Abzinsung beträgt 18.591 EUR – 18.321 EUR = 270 EUR.
Zu buchen ist abschließend wie folgt:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
2144/7362 | Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen | 270 | 0966/3096 | Rückstellung zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten | 270 |
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
8.284
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
4.155
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
4.143
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
3.8611
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
3.670
-
Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
2.682
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
2.2692
-
Urlaubsrückstellung berechnen
2.194
-
Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
2.185
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
2.149
-
EFRAG veröffentlicht Diskussionspapier zur Kapitalflussrechnung
19.12.2024
-
RNE und DRSC veröffentlichen Handreichung zum Thema Biodiversität
18.12.2024
-
Jahresabschluss 2024: Überblick aller gesetzgeberischen Neuerungen
17.12.2024
-
Jahresabschluss-Checkliste 2024: Vorarbeiten
12.12.2024
-
Prüfung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance)
11.12.2024
-
Unternehmensberichterstattung durch CSRD im Wandel
11.12.2024
-
EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
11.12.2024
-
CSRD – Betroffene Unternehmen
11.12.2024
-
Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
11.12.2024
-
Kein Ausweiswahlrecht mehr für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
11.12.2024