Advent am Arbeitsplatz
1. Aufgrund einer gigantischen, aber kaum zu korrigierenden Fehlplanung, fällt die Weihnachtszeit ausgerechnet in die Phase, in der in der Anwaltskanzlei, aber auch in vielen anderen Arbeitsplätzen die Spitze des jährlichen Arbeitsanfalls erreicht wird.
2. Da es sich kaum ein Dienstleister oder Unternehmen heute noch erlauben kann, zwischen dem 23.12 und dem 7.1. unter seinen Rufnummern nur noch Weihnachtslieder und eine launigfestliche Bandbesprechungen ertönen zu lassen, entbrennt spätestens wenn der Weihnachtsbaum in Sichtnähe rückt, der Kampf um die kostbaren Urlaubstage rund um‘s Fest.
Wer macht wann Urlaub?
Hier sollte, um den betrieblichen Weihnachtsfrieden zu wahren, bindend und möglichst frühzeitig geplant werden: Je näher das Fest rückt, um so höher schwappen die Emotionen. Vorsicht ist geboten, vor dogmatischen Vorgaben von oben und globalen Urlaubssperren. Besser: einige leicht verständliche Vorgaben über den notwendigen Besetzungsumfang, an denen nicht zu deuteln ist. Dann sollten die Mitarbeiter die Notbesetzung möglichst in Eigenregie klären. Alternativ kommt eine Rufbereitschaft in Betracht, die aber einer Genauen Regelung bedarf.
Gleichheitsgrundsatz gilt auch rund um‘s Fest der (Nächsten-)liebe
Hierbei und ganz allgemein gilt es, den Gleichheitsgrundsatz rund um‘s Fest der (Nächsten-)liebe ganz besonders zu beachten: Aufmerksamkeiten sollten flächendeckend und in Zeiten flacher Hierachien womöglich ungestaffelt verteilt werden. Schließlich sind sie auch Teil der Entschädigung für den fast unvermeidbaren Weihnachsstress, von dem kaum ein Mitarbeiter verschont wird. Er ist nicht nur privaten Druck (jede Menge Feiern und Besorgungen) und die in dieser Jahreszeit selten optimale Konstitution und Stimmung (Grippe, November-Blues) bedingt. Aus steuerlichen und Investitionsgründen, branchenspezifisch und als Vorarbeit für den Weihnachtsurlaub läuft überall die Arbeit auf vollen Touren. Empfehlung: Hoch die Tasse mit dem Weihnachtstee, Augen zu und durch - es hat noch jedes Jahr geklappt! So rettet man sich also durch den Dezember.
Betriebliche Weihnachtsfeier - dieses Jahr gestrichen
Ein möglicher Krisenherd entfällt dieses Jahr. Denn: Niemand liebt die Weihnachtsfeier, aber - wehe, sie wird gestrichen! Nenn‘ es Corporate Identity, Nestwärme oder Kitsch – die betriebliche Weihnachtsfeier gehört dazu (Volksmund: „Kein Dorf ist so klein, es hat jährlich seine Kirchweihe“).
Und es sollte eine Feier für die Belegschaft sein: Nicht zu protzig, nicht zu steif und mit friedlich-versöhnlichen Weihnachtsansprachen, die der Belegschaft auf die Schulter klopfen und nicht den Chef‘s. Wenn es dann beim Weihnachtsbraten noch gelingt, ein paar innerbetriebliche Gräben zu schließen, kann es ein guter Ausklang für ein erfolgreiches Jahr sein und ein vielversprechender Einstieg in ein ebensolches. Dieses Jahr bleibt - Pandemie bedingt - diese Möglichkeit sich zu blamieren oder versöhnen auf der Strecke.
-
Personalgespräch - Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers
4.1461
-
Worauf ist bei Abmahnungen zu achten?
2.509
-
Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers
2.327
-
Mutterschutzlohn: Anspruch und Berechnung im individuellen Beschäftigungsverbot
1.777
-
Rolle des Integrationsamts bei Kündigung schwerbehinderter Menschen
1.6651
-
Wenn Arbeitnehmer die Kündigungsfristen nicht einhalten
1.591
-
Krankmeldung aus dem Ausland: Welche Vorgaben sind zu beachten?
1.490
-
Betriebsferien: Wann kann der Arbeitgeber Urlaub anordnen?
1.351
-
Ist das Ausrutschen auf der betrieblichen Toilette ein Arbeitsunfall?
987
-
Tod des Arbeitnehmers: Vergütungs- und Zahlungsansprüche im Todesfall
952
-
Headset-Pflicht für Arbeitnehmer ist mitbestimmungspflichtig
03.12.2024
-
Trotz Kita-Anspruch kein Ersatz privater Betreuungskosten
18.11.2024
-
Wo liegen die Grenzen erlaubter Mitarbeiterabwerbung?
13.11.2024
-
Frist für Kündigungsschutzklage bei Schwangeren
29.07.2024
-
Mutterschutzlohn: Anspruch und Berechnung im individuellen Beschäftigungsverbot
25.04.2024
-
Rolle des Integrationsamts bei Kündigung schwerbehinderter Menschen
16.04.20241
-
Arbeitgeberrechte gegenüber Bewertungsplattformen
28.02.20241
-
Worauf ist bei Abmahnungen zu achten?
05.12.2023
-
Ampel schwächt Kürzungspläne beim Elterngeld ab
27.11.2023
-
Wenn Arbeitnehmer die Kündigungsfristen nicht einhalten
21.11.2023