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14.01.2022
Anerkennung eines Leidens als Wie-Berufskrankheit
Ein Arbeitnehmer, der Mobbing am Arbeitsplatz ausgesetzt war, erkrankte darüber so sehr, dass sich daraus ein Schwerbehindertenstatus ergab. Vergeblich kämpfte er darum, dass seine psychische Erkrankung auch vom Unfallversicherer als Berufskrankheit anerkannt wird. Das Gericht sah insbesondere keine Anhaltspunkte dafür, dass auf Kirchenangestellte vermehrte Ursachen für psychischen Erkrankungen einwirken.
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