BMJ startet eigenes Online-Tool für Fluggastrechte

Über 130.000 Klagen zu Fluggastrechten sind allein im Jahr 2024 bei deutschen Gerichten eingegangen. Legal-Tech-Plattformen bieten in diesem Rechtssegment seit längerem online ihre Dienste an. Nun hat das Bundesjustizministerium eine eigene Plattform online gestellt, auf der Bürger sich informieren und gegebenenfalls ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen können.
Onlinedienst mit umfassenden Informationen zu Fluggastrechten
Der Onlinedienst des Bundesjustizministeriums ist über die Website service.justiz.de/fluggastrechte erreichbar. Das Onlinetool enthält auf der 1. Stufe umfangreiche Informationen über die möglichen Ansprüche von Reisenden bei Flugannullierungen, in Fällen der Nicht-Beförderung sowie bei Flugverspätungen. Das Portal informiert ausführlich über die Rechte nach der EU-Fluggastrechteverordnung und gibt Ratschläge auf welche Weise die Betroffenen ihre Rechte gegenüber den Fluggesellschaften geltend machen und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen können.
Vorab-Check möglicher Ansprüche anhand eines Fragebogens
Der User kann konkret für seine Problem-Konstellation auf dem Portal einen Vorab-Check durchführen. Hierbei klickt er sich durch einen Fragebogen, an dessen Ende er erfährt, ob und in welcher Höhe in seinem konkreten Fall ein Anspruch auf Entschädigungszahlung bestehen könnte. Die Website enthält hierzu den Hinweis, dass das gefundene Ergebnis nicht auf einer exakten rechtlichen Prüfung des konkreten Einzelfalls beruht und keine Beratung und keine Prognose zu den Erfolgsaussichten einer Klage möglich ist.
BMJ-Tool ermöglicht digitale Klageeinreichung bei Gericht
Auf der Grundlage der gewonnenen Informationen können die User zwischen verschiedenen Optionen wählen. Zunächst besteht die Möglichkeit, einen Anspruch auf Entschädigungszahlung gegenüber der Fluggesellschaft selbst digital oder schriftlich geltend zu machen und mithilfe der gefundenen Informationen sach- und fachgerecht zu begründen. Daneben kann der User auch einen Anwalt mit der Vertretung seiner Interessen beauftragen oder er kann seine Ansprüche selbst gerichtlich geltend machen. Im letzteren Fall klickt er den Button „Digitale Klage erstellen“ an und kann dann die Klage digital formulieren und beim zuständigen Gericht einreichen.
Digitale Klageeinreichung erfordert eigenes Bürgerkonto
Die digitale Klageeinreichung erfordert allerdings das Bestehen oder die Einrichtung eines eigenen Bürgerkontos, das unter „Mein Justizpostfach“ erstellt werden kann. Voraussetzung hierfür ist der Besitz eines Onlineausweises und eine Bund-ID. An der zur Zeit noch als Pilotversuch laufenden Testphase beteiligen sich einige wichtige, in der Nähe von großen Flughäfen gelegenen Amtsgerichte wie Bremen, Düsseldorf, Erding, Frankfurt am Main, Hamburg, Königs Wusterhausen und Nürtingen.
Wichtiger Schritt in Richtung digitale Justiz
Der noch amtierende Bundesjustizminister Volker Wissing betont, dass mit dem neuen Online-Tool ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung digitale Justiz gemacht werde. Der neue Dienst sei Teil des vom BMJ und dem „DigitalService“ des Bundes angestoßenen Projektes „Zivilgerichtliches Online-Verfahren“.
Das Ziel ist eine „Justiz auf der Höhe der Zeit“
Nach Erprobung und Auswertung der gewonnenen Erfahrungen soll die Digitalisierung der Justiz in großen Schritten weitergehen. Der Bundesjustizminister sieht das Projekt als wichtigen Schritt zu dem rechtspolitischen Ziel, einen „Rechtsstaat auf der Höhe der Zeit“ zu schaffen, in dem „viele Ansprüche einfach und digital durchgesetzt werden können - per Klick von Zuhause aus, in einem nutzerfreundlichen und strukturierten Verfahren“.
Hintergrund
Das neue Angebot des BMJ ist nur partiell ein Konkurrenzangebot zu entsprechenden Legal-Tech-Offerten.
Geringeres Risiko bei anderen Legal-Tech-Angeboten
Bei den einschlägigen Legal-Tech-Angeboten geht der Rechtsuchende in der Regel kein Risiko ein. Mit Abtretung seiner Ansprüche an den Legal-Tech-Anbieter kommt dieser in der Regel selbst für die Gerichtskosten auf und muss im Fall des Unterliegens die Kosten der Gegenseite übernehmen. Dafür erhält der Rechtssuchende im Fall des Obsiegens nach Abzug der fälligen Provision nur einen Teil der eingeklagten Summe. Bei einer Klage über das BMJ-Tool trägt der Rechtssuchende selbst das Risiko, auf den Gerichtskosten sitzen zu bleiben und im Fall des Unterliegens auch die Kosten der Gegenseite zu tragen. Im Fall des Obsiegens kommt er dafür in den vollen Genuss seiner Rechte.
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