Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung der Gebrüder Meyer Werkzeugmaschinen Holding Aktiengesellschaft am Freitag, den 25.6.2021, 10.00 Uhr, in den Räumen der Gesellschaft in 68000 Mannheim, Augustaanlage 1 ein.
Die Tagesordnung lautet wie folgt:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB. Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 68000 Mannheim, Augustaanlage 1, und im Internet unter der Adresse www.gebrueder-meyer.de/hv2021 eingesehen werden. Sie liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 S. 1 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zugleich hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss gebilligt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses und eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist deshalb nach § 173 Abs. 1 AktG nicht erforderlich. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung lediglich zugänglich zu machen und sollen nach § 176 Abs. 1 S. 2 AktG in dieser erläutert werden, ohne dass es – abgesehen von der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns – einer Beschlussfassung hierzu bedarf. |
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum 31.12.2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn von _____ EUR, wie folgt zu verwenden: |
a) |
Zahlung einer Dividende von |
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_____ EUR je Stammaktie |
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(= _____ EUR auf |
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_____ Stück Stammaktien) |
_____ EUR |
b) |
Zahlung einer Dividende von |
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_____ EUR je Vorzugsaktie |
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(= _____ EUR auf |
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_____ Stück Vorzugsaktien) |
_____ EUR |
c) |
Vortrag des verbleibenden Betrags |
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von _____ EUR auf neue Rechnung |
_____ EUR |
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_____ EUR |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. |
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. |
5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die XYZ Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, _____, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen. |
6. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 16 der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 16 Abs. 2 S. 3 der Satzung über den Ort der Hauptversammlung wie folgt neu zu fassen: "Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder an einem deutschen Börsenplatz, an dem die Aktien der Gesellschaft notiert werden, statt." |
Hinweise zur Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Stamm- und Vorzugsaktionäre, zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Stammaktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft anmelden und rechtzeitig einen Nachweis des depotführenden Instituts über ihren Anteilsbesitz bezogen auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung (Freitag, der 4.6.2021, 0.00 Uhr) erbringen. Anmeldung und Nachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft in Textform bis spätestens Freitag, den 18.6.2021 zugehen, und zwar unter der Adresse:
Gebrüder Meyer Werkzeugmaschinen Holding Aktiengesellschaft
Investor Relations
_____
Telefax-Nr. _____
E-Mail: _____
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei im Verhältnis zur Gesellschaft ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts im Verhältnis zur Gesellschaft ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Z...