Rz. 82
Eine Pflicht zur Einholung einer Deckungszusage besteht ohne eine Beauftragung durch den Mandanten nicht.
Als erster Schritt vor Übernahme eines rechtsschutzversicherten Falles empfiehlt es sich dennoch, den Auftrag zur Einholung einer Deckungsanfrage einzuholen und diese dann zu beantragen. Eine von der Rechtsschutzversicherung erteilte Deckungszusage ist bindend. Einschränkungen bestehen nur, wenn der Rechtsschutzversicherer diese ausdrücklich erklärt hat.
Die Deckungsanfrage bietet also in einem gewissen Umfang Sicherheit für den Mandanten, dass die Kosten tatsächlich übernommen werden.
Die dafür notwendigen Daten, wie Versicherungsnummer und Versicherung sollten bereits bei Mandatsannahme beim Mandanten erfragt werden. Weiterhin sind gegenüber der Rechtsschutzversicherung Angaben zum Fall zu machen und Belege für das Entstehen des Rechtsschutzfalles (z.B. Mahnungen, Klageschriften u.Ä. einzureichen). Die Weitergabe der Informationen im Rahmen des Mandatsverhältnisses ist dabei nicht unproblematisch. Auch in diesem Verhältnis unterliegt der Rechtsanwalt der Schweigepflicht. Der Rechtsanwalt muss ich vor Einholung der Deckungszusage eine Befreiung von der Schweigepflicht gegenüber der Rechtsschutzversicherung von seinem Mandanten erteilen lassen.
Rz. 83
Muster 1.5: Schweigepflichtsentbindung
Muster 1.5: Schweigepflichtsentbindung
In der Rechtsstreitigkeit
Hau ./. Stech
wegen
außerordentlicher Kündigung des Mietverhältnisses wegen Lärmstörungen vom 15.7.2021 entbinde ich
Norbert Hau
Herrn Rechtsanwalt Claas Lever von seiner Schweigepflicht gegenüber meiner Rechtsschutzversicherung, der
Regenschirm Im Sonnenschein Versicherungen AG.
Die Entbindung von der Schweigepflicht umfasst sämtliche Auskünfte gegenüber der Versicherung und den von ihr beauftragten Personen zum Rechtsstreit einschließlich der zugrunde liegenden Fakten und Unterlagen, den Sach- und Streitstand und die ergangenen Entscheidungen.
Schlauhausen, den 12.8.2021
Norbert Hau
(Unterschrift)
Rz. 84
Die Deckungsanfrage enthält die Bitte um Erteilung einer Deckungszusage. Der Sachverhalt ist kurz zu schildern. Einige aussagekräftige Dokumente sind beizufügen. Regelmäßig trennen die Versicherer die Zusagen für außergerichtliche und gerichtliche Übernahme der Deckung. Verschiedene Stadien machen also jeweils eine eigene Deckungsanfrage erforderlich.
Umfangreiche Ausführungen zur Rechtslage sind im Regelfall nicht erforderlich. Aus der Begründung sollte jedoch hervorgehen, wann der erste Rechtsverstoß vorgelegen hat und worin dieser bestanden hat. Hilfreich ist auch, einige Sätze hierzu zu formulieren, dass man davon ausgeht, in der Sache Aussichten auf Erfolg zu haben. Das kann durch kurze Darlegung des Hauptverteidigungsargumentes erfolgen.
Die Einholung einer Deckungszusage kann auch mit einer Vorschussforderung verbunden werden. Insbesondere zu verauslagende Gerichtskosten können so schnell angefordert werden.
Rz. 85
Muster 1.6: Deckungsanfrage
Muster 1.6: Deckungsanfrage
Rechtsanwalt Claas Lever
Protzgasse 12
12345 Schlauhausen
An die
Regenschirm Im Sonnenschein AG
Zastergasse 1
65498 Klüngelstadt
Schlauhausen, den 16.8.2021
Bitte um Deckungszusage
Versicherungsnummer 0815, Versicherungsnehmer Norbert Hau, Partymeile 2, 12345 Schlauhausen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich Ihnen an, dass mich Ihr Versicherungsnehmer Herr Hau mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat. Namens und im Auftrag Ihres Versicherungsnehmers erbitte ich die Erteilung einer
Deckungszusage
für die vorgerichtliche Tätigkeit und die Vertretung im gerichtlichen Verfahren.
Begründung:
Herr Hau ist seit 2006 Mieter einer Zwei-Zimmer-Wohnung, die er selbst bewohnt.
Mit Schreiben vom 14.4.2021 erhielt mein Mandant zunächst eine Abmahnung wegen nächtlicher Ruhestörung und am 15.7.2021 dann die außerordentlich fristlose und auch die ordentlich fristgemäße Kündigung des Mietvertrages wegen Lärmstörung. Die betreffenden Schreiben habe ich beigefügt.
Die Kündigung ist nicht gerechtfertigt. Mein Mandant hält sich an die Ruhezeiten. Die Störungen gehen von einer Studentenwohnung im 4. OG aus.
Mit freundlichen Grüßen
C. Lever
(Rechtsanwalt)
Rz. 86
Die Einholung der Deckungsanfrage richtet sich gegen einen anderen Gegner und ist auch fachlich vom Hauptmandat zu trennen. Gebührenrechtlich stellt es also eine eigene Angelegenheit dar. Folglich kann der Rechtsanwalt also hierfür die anfallenden Gebühren nach dem RVG vom Mandanten fordern.
Der BGH hat sich zur Frage der Kosten für die Deckungsanfrage als eigene Angelegenheit noch nicht abschließend geäußert. Er deutet jedoch an, dass er die Beurteilung dieser Frage vom Umfang der Prüfungspflichten des Rechtsanwaltes bei Einholung der Deckungszusage abhängig machen würde. Die bloße Bitte um Kostenübernahme in erster Instanz unter Beifügung des Klageentwurfes könnte daher nicht ausreichen.
Dabei geht die Rechtsprechung andererseits sogar so weit, zu prüfen, ob diese zusätzlichen Kosten im Rahmen eines Schadensersatzanspruches von der unt...