Rz. 35

Im Vergütungsverzeichnis sind zu jedem Teil Vorbemerkungen vorangestellt, die für den gesamten Teil gelten, dem sie vorangestellt sind. Vorbemerkungen finden sich aber auch vor Abschnitten oder Unterabschnitten des Vergütungsverzeichnisses.

 

Rz. 36

 

Beispiel: Nummerierung einer Vorbemerkung

Die Vorbemerkung 3.2.1 sagt uns, dass wir uns im Vergütungsverzeichnis Teil 3, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1 befinden.

Beispiel: Nummerierung mehrerer Vorbemerkungen

 
3. 2. 1
= = =
Teil Abschnitt Unterabschnitt
 

Rz. 37

Wenn man sich die Vorbemerkung 3.2.1 genauer anschaut, stellt man fest, dass diese Vorbemerkung noch weiter unterteilt ist in Absätze (die Absätze sind durch die Zahlen, die in Klammern gesetzt sind, gekennzeichnet (z.B. (1)) und Nummern (z.B. 1.) sowie Buchstaben (z.B. Vorbem. 3.2.1, Nr. 2a).

 

Rz. 38

Die Vorbemerkung 3.2.1 (Nr. 2b) lautet z.B. "Dieser Unterabschnitt ist auch anzuwenden Nr. 2. in Verfahren über Beschwerden gegen b) die Endentscheidung des Hauptgegenstands in Familiensachen …". Dies bedeutet, dass der Rechtsanwalt z.B. die in Nr. 3200 VV RVG geregelte Verfahrensgebühr in einem Beschwerdeverfahren vor dem OLG betreffend Sorgerecht berechnen kann. Die Vorbemerkung 3.2.1. gilt für die in Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 geregelten Gebühren.

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