Rz. 39

Auch aus den Vergütungsverzeichnisnummern lässt sich die numerische Systematik des Vergütungsverzeichnisses einfach ablesen. So sind z.B. die Gebühren in Teil 1 des Vergütungsverzeichnisses mit den Nummern 1000 bis 1010 bezeichnet. Die erste Zahl der Vergütungsverzeichnisnummer bezieht sich auf den Teil. Die zweite Zahl einer Vergütungsverzeichnisnummer bezieht sich auf den Abschnitt, so z.B. die Nr. 2100 VV RVG (Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels), die in Teil 2, Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses geregelt ist.

 

Rz. 40

 

Beispiel

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