_________________________ (Adresse)
Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,
Sie haben mit Ihrem _________________________ (Nachbarn/Arbeitskollegen/Miterben/Ehegatten…) einen sich schon länger hinziehenden Konflikt. Diesem liegt sehr wahrscheinlich nicht nur eine juristische Problematik zugrunde. Sie haben den Wunsch, für die Zukunft eine tragfähige Basis wieder herzustellen oder zu finden.
Für diesen Fall könnte sich eine Mediation zur Bearbeitung des Konflikts anbieten. Daher möchte ich Sie über den Verlauf und die wesentliche Struktur des Mediationsverfahrens informieren.
Der wesentliche Unterschied der Mediation zu einem gerichtlichen Verfahren ist, dass die Konfliktparteien mithilfe des Mediators/der Mediatorin die Möglichkeit erhalten, selbst wieder miteinander zu kommunizieren und den Konflikt zu lösen. Der Mediator macht weder Lösungsvorschläge noch entscheidet er den Fall. Die Konfliktparteien können und müssen daher eigenverantwortlich an der Konfliktlösung mitarbeiten.
Das Mediationsverfahren hat mehrere Phasen, die jedoch praktisch ineinander übergehen können.
1. Die Vorphase
Dies ist die Anbahnungsphase für den Mediationsprozess. Die Parteien entscheiden, ob es überhaupt zu einer Mediation mit der gewählten Person als Mediator/in kommt. Es ist eine Vorstellungsphase, in der die Grundfragen der Mediation sowie technische und organisatorische Fragen abgeklärt werden.
2. Die Problemdarstellung
Je nach Komplexität des Problems werden die offene Frage und die dahinterstehenden Probleme, ggf. mehrere offene Fragen und deren Priorität erarbeitet.
3. Die Konflikterhellung
Die Streitpunkte werden nacheinander bearbeitet. Dabei gibt es die Möglichkeit, Interessen, Gefühle und Bedürfnisse auszusprechen, um die Hintergründe des Konflikts zu erhellen und das Verständnis für einander (wieder) wachsen zu lassen. Das ermöglicht, gemeinsam in die 4. Phase einzutreten.
4. Die Lösungssuche
In dieser kreativen Phase werden möglichst viele Lösungsansätze entworfen, die dann von den Konfliktparteien bewertet und zu einem Ergebnis, der Lösung, geführt werden.
5. Die Vereinbarung
Am Ende des Mediationsverfahrens wird auf Basis der gefundenen Lösung eine überprüfbare Vereinbarung ausgehandelt, die schriftlich zusammengefasst wird. Diese Vereinbarung wird von den Konfliktparteien unterzeichnet. Ggf. wird dieser Text dann noch Grundlage einer notariellen Beurkundung, wenn diese rechtlich notwendig ist, beispielweise in familienrechtlichen Angelegenheiten oder bei einer vereinbarten Grundstücksübertragung.
Die Kosten einer Mediation werden üblicherweise nach Stundensätzen zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet. Die Aufteilung der Mediationskosten ist häufig Bestandteil der Mediation und wird in deren Verlauf thematisiert.
Mit freundlichen Grüßen
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(Rechtsanwalt)