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Formulierungsbeispiel

Verstirbt ein Arbeitnehmer zwischen dem Zugang der Kündigung bzw. dem Abschluss des Aufhebungsvertrages und der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, entsteht der Anspruch auf die Abfindung abweichend von der Fälligkeitsregelung mit dem Tode des Arbeitnehmers und ist ab diesem Zeitpunkt vererblich.

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