An das
Amtsgericht _________________________
– Familiengericht –
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Antrag auf Ehescheidung und Versorgungsausgleich
In der Familiensache
des Herrn _________________________
– Antragsteller –
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________
gegen
Frau _________________________
– Antragsgegnerin –
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________
zeige ich ausweislich anliegender Verfahrensvollmacht i.S.d. § 114 Abs. 5 FamFG die anwaltliche Vertretung des Antragstellers an.
Namens und im Auftrag des Antragstellers stelle ich in der Sache folgenden Antrag:
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Die am _________________________ vor dem Standesbeamten des Standesamts _________________________, Heiratsregister-Nr.: _________________________, geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden. |
Begründung:
I. Persönliche Verhältnisse der Beteiligten
Der Antragsteller, geb. am _________________________, und die Antragsgegnerin, geb. am _________________________, haben – wie im Antrag bezeichnet – die Ehe geschlossen.
Beweis:
1. |
Stammbuch, vom Antragsteller im Termin vorzulegen |
2. |
Beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde (Anlage A 1) |
3. |
Personalausweise im Termin vorzulegen |
Die Beteiligten sind deutsche Staatsangehörige.
Aus der Ehe ist ein minderjähriges Kind hervorgegangen:
Die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ergibt sich aus § 122 Nr. 1 FamFG. Die Beteiligten haben keinen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt mehr. Das gemeinsame minderjährige Kind hat mit der Antragsgegnerin seinen gewöhnlichen Aufenthalt in _________________________, also im Bezirk des angerufenen Gerichts.
Eine Einigung gemäß § 133 Abs. 1 Zif. 2 FamFG ist nicht erfolgt.
Anderweitige Familiensachen sind zwischen den Beteiligten nicht anhängig, § 133 Abs. 1 Zif. 3 FamFG.
II. Ehescheidung
Der Scheidungsantrag wird auf §§ 1564, 1565 Abs. 1 BGB gestützt. Die Ehe der Beteiligten ist gescheitert. Die eheliche Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr.
Die Beteiligten leben seit dem _________________________, d.h. seit über einem Jahr getrennt. Damals ist die Antragsgegnerin mit dem gemeinsamen Kind aus der Ehewohnung in _________________________ ausgezogen und bewohnt nunmehr die im Antragsrubrum genannte Wohnung.
Der Antragsteller ist nicht bereit, die eheliche Lebensgemeinschaft noch einmal herzustellen. Er empfindet keine Gefühle mehr für die frühere Partnerin und will unbedingt geschieden werden.
Die Antragsgegnerin war zum o.g. Zeitpunkt aus der gemeinsamen Ehewohnung ausgezogen, um zu Ihrem Freund zu ziehen, mit dem sie eine außereheliche Beziehung aufgenommen hatte. Nach zwischenzeitlicher Beendigung dieser Beziehung möchte die Antragsgegnerin an der Ehe festhalten.
Dies ist aber nicht mehr möglich, da der Antragsteller bereits eine neue Partnerin hat, mit der er seit einem halben Jahr zusammenlebt und die nun auch ein Kind vom Antragsteller erwartet.
Die Ehe ist daher unheilbar zerrüttet. Für das Vorstehende:
Beweis: Anhörung der Beteiligten im Termin
III. Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich soll durchgeführt werden. Es wird um Übersendung der entsprechenden Formulare gebeten.
IV. Streitwert
Der Antragsteller verdient durchschnittlich 3.000,00 EUR netto monatlich, die Antragsgegnerin rd. 1.000 EUR netto monatlich. Abgestellt auf den dreimonatigen Bezug errechnet sich ein Streitwert von 12.000 EUR.
Der Versorgungsausgleich wird vorläufig mit 2.000,00 EUR bewertet.
Somit wird der vorläufige Streitwert mit 14.000 EUR angegeben.
Der Gerichtskostenvorschuss sind hierneben eingezahlt.
Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.
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Rechtsanwalt