Rz. 91

§ 1631a BGB enthält eine Beschränkung der Erziehungsfreiheit, weil in Angelegenheiten der Ausbildung und des Berufes in besonderem Maße auf die Eignung des Kindes sowie dessen persönliche Neigungen Rücksicht zu nehmen ist.[305] Hierzu gehört, dass im Zweifelsfall der Rat eines Lehrers oder einer anderen geeigneten Person eingeholt wird (§ 1631a S. 2 BGB). Ziel ist es, zu verhindern, dass Kinder möglicherweise vor dem Hintergrund eigenen Prestigedenkens der Eltern in eine Ausbildung gedrängt werden, für die sie ungeeignet sind.

[305] BT-Drucks 14/1247, S. 7.

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