Rz. 291
Die Tatsache, dass ein Elternteil mit einem neuen Partner zusammenlebt, hat grundsätzlich auf die Erziehungseignung keinen Einfluss. Abweichendes gilt aber dann, wenn zwischen Paar- und Elternebene nicht differenziert werden kann, so dass das Kind vor den hieraus erwachsenden Problemen nicht geschützt werden kann.[1093] In diesem Fall muss sich das Gericht auch einen unmittelbaren Eindruck von diesem Partner verschaffen.
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