Rz. 409

Entnahmen und Einlagen stellen alle Wirtschaftsgüter dar (Barentnahmen und Bareinlagen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die ein (Mit-)Unternehmer dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnimmt oder einlegt (vgl. § 4 Abs. 1 S. 2 EStG, siehe Rdn 226, 366 f.).

 

Beispiele

1. Geld: Entnahme aus der Geschäftskasse, Abhebung und Überweisungen von betrieblichen Bankkonten zur Tilgung einer privaten Schuld oder Zahlung privater Verbindlichkeiten
2. Gegenstände/Sachentnahmen: Entnahme von Werkstoffen, Handelswaren oder Gegenständen des Anlagevermögens für den privaten Gebrauch oder Verbrauch, z.B. Tätigkeit der im Arbeitsverhältnis des Unternehmens stehenden Putzfrau im Haushalt des Unternehmers.

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