Rz. 773

Beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben werden in Sonderausgaben untergliedert, die entweder Vorsorgeaufwendungen darstellen oder nicht.

Vorsorgeaufwendungen sind:

Altersvorsorgeaufwendungen, § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG
sonstige Vorsorgeaufwendungen, § 10 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a EStG
zusätzliche Altersvorsorgebeiträge (z.B. die sog. Riester-Beiträge), § 10a EStG.

Unter die beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben, die keine Vorsorgeaufwendungen darstellen, fallen:

Unterhaltsleistungen an bestimmte Ehegatten
Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung
privat veranlasste Kinderbetreuungskosten und Zuwendungen wie Spenden und Mitgliedsbeiträge.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge