Bernd Kuckenburg, Renate Perleberg-Kölbel
aa) Lineare AfA
Rz. 318
Mit der Abschreibung erfasst man im betrieblichen Rechnungswesen planmäßige oder außerplanmäßige Wertminderungen von Vermögensgegenständen.
Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (AHK) werden bei der linearen AfA auf bewegliche Anlagegüter gleichmäßig auf die Zeit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer verteilt (§ 7 Abs. 1 EStG).
Indem man die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten durch die Anzahl der Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer dividiert, erhält man die jährlichen linearen AfA-Beträge wie folgt:
Rz. 319
Lineare AfA = AHK: Nutzungsdauer
Beispiel
Die Anschaffungskosten einer Produktionsmaschine betragen 60.000 EUR.
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt zehn Jahre.
Lösung
Jährlicher linearer AfA-Betrag = 60.000 EUR/10 Jahre = 6.000 EUR
Dividiert man die Zahl 100 durch die Anzahl der Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, so ergibt dies den linearen AfA-Satz in Prozent:
Linearer AfA-Satz (%) = 100: Nutzungsdauer
Der lineare AfA-Satz in Prozent im vorgenannten Beispiel ermittelt sich wie folgt:
Linearer AfA-Satz (%) = 100/10 = 10 %
Rz. 320
Hinweis
Bei allen abnutzbaren Wirtschaftsgütern und bei allen Einkunftsarten kann die lineare AfA zur Anwendung gelangen. Sie beginnt bei der Anschaffung mit dem Zeitpunkt der Lieferung und bei der Herstellung mit dem Zeitpunkt der Fertigstellung (R 7.4 Abs. 1 EStR 2012).
Rz. 321
Wird ein Anlagegut im Laufe eines Wirtschaftsjahres angeschafft oder hergestellt, ist die AfA in diesem Wirtschaftsjahr zeitanteilig (pro-rata-temporis) anzusetzen. Sie wird auch entsprechend beim Ausscheiden eines Anlagegutes im Laufe eines Wirtschaftsjahres berechnet (R 7.4 Abs. 2 S. 1 EStR 2008 sowie R 7.4 Abs. 8 EStR 2012). Unterlassene AfA kann nicht nachgeholt werden, wenn ein Wirtschaftsgut des notwendigen Betriebsvermögens im Wege der Fehlerberichtigung erstmals als Betriebsvermögen ausgewiesen wird.
Beispiel
Ein Unternehmen erwirbt am 1.3.2013 eine Maschine mit Anschaffungskosten von 15.000 EUR, dessen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 5 Jahre beträgt.
Lösung
Nach der Pro-Rata-Temporis-Regel ermittelt sich die AfA wie folgt:
AHK 15.000 EUR: 5 Jahre = 3.000 EUR Jahres-AfA
Zeitanteiliger AfA-Betrag für 2013: 3.000 EUR/12 Monate = 250 EUR x 10 Monate = 2.500 EUR
bb) Degressive AfA
Rz. 322
Im Gegensatz zur linearen AfA werden bei der degressiven AfA die Beträge von Jahr zu Jahr niedriger (§ 7 Abs. 2 EStG). Die jährlichen Absetzungsbeträge werden nach einem gleichbleibenden Prozentsatz vom jeweiligen Buch- bzw. Restwert bemessen.
Beispiel
Die Anschaffungskosten für eine Maschine betragen 15.000 EUR am 31.12.2006.
Der degressive AfA-Satz beträgt 30 %.
Lösung
Die jährlichen Absetzungsbeträge werden wie folgt ermittelt:
Anschaffungskosten |
15.000 EUR |
– AfA 1. Jahr: 30 % von 15.000 EUR |
4.500 EUR |
Restbuchwert nach dem 1. Jahr |
10.500 EUR |
– AfA 2. Jahr: 30 % von 10.500 EUR |
3.150 EUR |
Restbuchwert nach dem 2. Jahr |
7.350 EUR |
– AfA 3. Jahr: 30 % von 7.350 EUR |
2.205 EUR |
Restbuchwert nach dem 3. Jahr |
5.145 EUR |
Rz. 323
Gesetzgeberische Entwicklung zu § 7 Abs. 2 EStG:
vor dem 1.1.2006 |
20 % |
2006, 2007 |
30 % |
2008 |
0 % |
2009, 2010 |
25 % |
ab 2011 |
0 % |
ab 2020 bis 2022 |
2,5-fache der linearen AfA bis max. 25 % |
Rz. 324
Hinweis
Die Gesetzesänderungen machen deutlich, dass die degressive AfA ein steuergesetzgeberisches Regulierungsinstrument ist und dass sie damit nur bedingt einem tatsächlichen Werteverzehr entsprechen kann. (Siehe unten Rdn 361)
cc) Wechsel der AfA-Methoden
Rz. 325
Nach § 7 Abs. 3 EStG ist ein Übergang von der degressiven AfA zur linearen AfA generell möglich. Hierbei ist der Restbuchwert auf die noch verbleibende Restnutzungsdauer gleichmäßig zu verteilen und wird wie folgt hinsichtlich des sich hieraus ergebenden linearen AfA-Betrages berechnet:
Linearer AfA-Betrag (EUR) = Restbuchwert: Restnutzungsdauer
Rz. 326
Beispiel
Unternehmer U schafft sich 2006 ein Wirtschaftsgut des beweglichen Anlagevermögens für 60.000 EUR netto an.
Die tatsächliche Nutzungsdauer beträgt zehn Jahre.
A nimmt eine 30 %ige degressive Abschreibung auf sieben Jahre vor.
Lösung
Im 8. Jahr (2013) beträgt die AfA bei degressiver AfA:
30 % von Restbuchwert 1.482 EUR = 445 EUR
Beim Übergang zur linearen AfA:
1.482 EUR: drei Jahre Restnutzungsdauer = 494 EUR
2013 findet folglich der Wechsel auf die lineare AfA statt.
Rz. 327
Hinweis
Es empfiehlt sich ein Wechsel zur linearen AfA bei einem degressiven Abschreibungssatz von 30 %, wenn die Restnutzungsdauer kleiner oder gleich drei Jahre ist.
dd) Leistungsabschreibung
Rz. 328
Leistungsabschreibung als verbrauchsbedingte Abschreibung kann anstatt der linearen AfA nach § 7 Abs. 1 S. 6 EStG z.B. für bewegliche Güter, insbesondere Fahrzeuge wie Flugzeuge, Kraftfahrzeuge, Transportkraftfahrzeuge nach Maßgabe des nachgewiesenen Umfangs der auf die einzelnen Wirtschaftsjahre entfallenden Leistungen vorgenommen werden.
Man teilt den abzuschreibenden Betrag (AfA-Bemessungsgrundlage) durch den geschätzten Gesamtleistungsvorrat und multipliziert die Leis...