Im Rechtsbeschwerdeverfahren entsteht bei Gericht eine Festgebühr i.H.v. 120,00 EUR, wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird (Nr. 1826 GKG-KostVerz.; Nr. 1923 FamGKG-KostVerz.). Eine Ermäßigung bei teilweiser Zurückweisung oder Verwerfung ist möglich (Anm. zu Nr. 1826 GKG-KostVerz.; Anm. zu Nr. 1923 FamGKG-KostVerz.). Ist die Rechtsbeschwerde erfolgreich, ist das Rechtsbeschwerdeverfahren gebührenfrei, aber auslagenpflichtig.

Der Anwalt erhält eine 1,0-Gebühr nach Nr. 3502 VV RVG i.V.m. § 17 Nr. 1 RVG. Bei vorzeitiger Erledigung ermäßigt sich die Verfahrensgebühr auf 0,5 (Nr. 3503 VV RVG). Soweit der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands vertritt, erhöht sich die Gebühr um 0,3 (Nr. 1008 VV RVG).

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