Rz. 4
Die Änderungen durch die Reform betreffen nicht einzelne Paragrafen. Vielmehr wurden der gesamte Abschnitt 3 des 4. Buches des BGB sowie zahlreiche, einzelne Normen im BGB und in anderen Gesetzen geändert:
▪ | Änderungen abseits von den Normen zum Betreuungs- und Vormundschaftsrecht |
▪ | Umkehr der Verweisungssystematik hin zum Betreuungsrecht |
▪ | Einzelne Änderungen im Kindschaftsrecht |
▪ | Zahlreiche Änderungen im Vormundschaftsrecht |
▪ | Änderungen im Pflegschaftsrecht |
▪ | Umfassende Änderungen des Betreuungsrechts im BGB sowie durch das BtOG |
▪ | Änderungen für das Zentrale Vorsorgeregister mit Auswirkungen auf die BNotO |
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