Prof. Dr. Martin Henssler, Dr. Sebastian Krülls
Rz. 14
Die rechtspolitische Diskussion über den Missbrauch von Werkverträgen hatte nach der Reform des AÜG im Jahr 2011, bei welcher der Fokus noch ganz auf der Bekämpfung des Missbrauchs der Arbeitnehmerüberlassung durch Langzeitüberlassungen lag, an Intensität gewonnen. Während zuvor Konstellationen, bei denen Stammarbeitnehmer entlassen und anschließend als Zeitarbeiter wieder in ihrem ehemaligen Unternehmen eingesetzt wurden, im Mittelpunkt der Debatte standen und als Reaktion auf diese Fehlentwicklung die sog. Drehtürklausel eingeführt wurde, wurde nunmehr zunehmend beklagt, dass Normalarbeitsverhältnisse anstatt durch Zeitarbeit durch den Einsatz von Fremdpersonal mittels Werkvertrages ersetzt werden. Mediale Aufmerksamkeit erhielten dabei insbesondere die fleischverarbeitende Industrie, der Einzelhandel sowie die Paketzustellung. Breiter Kritik sah sich die Entwicklung in deutschen Schlachthöfen ausgesetzt, in denen zunehmend Werkarbeitnehmer eingesetzt wurden, die aufgrund von Werkverträgen mit osteuropäischen Unternehmen nach Deutschland entsandt wurden und die Arbeiten zu "Dumpinglöhnen" von teilweise 3–5,50 EUR pro Stunde verrichteten. Von rund 30.000 Menschen, die in der Fleischindustrie arbeiteten, wurde seinerzeit (2012) nach Erkenntnissen der zuständigen Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) jeder Dritte auf der Grundlage eines Werkvertrags tätig. Für jedermann sichtbar zeigte sich der steigende Einsatz von Fremdpersonal auch in Supermärkten bei der Regalauffüllung. Hier wurde zeitweise der tariflich übliche Stundenlohn von 10–12 EUR umgangen und Löhne von zunächst unter 8,50 EUR gezahlt.
I. Koalitionsvertrag des Jahres 2013
Rz. 15
Der seit Jahrzehnten geführte Kampf der Gewerkschaften gegen die "Flucht in die Leiharbeit" hatte sich nach 2011 neue Gegner auserkoren: Nunmehr ging es gegen sämtliche Formen eines pauschal als "missbräuchlich" eingestuften Fremdpersonaleinsatzes, zu denen auch die Einschaltung von Drittpersonal auf der Grundlage von Werk- oder Dienstverträgen gezählt wurde. Neben einzelnen in den Medien propagierten Missbrauchsfällen, insbesondere im Einzelhandel und in der Logistikbranche (siehe bereits unter Rdn 14 ff.) stieß auch die von den Unternehmen zunehmend verfolgte Praxis der vorsorglichen Einholung einer sog. Vorratserlaubnis auf Ablehnung. Mit dieser Vorsorgemaßnahme sollten die Sanktionen der §§ 9, 10 AÜG, insbesondere die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit dem Auftraggeber/Entleiher, verhindert werden. Das bis zum 31.3.2017 geltende Recht sah diese Möglichkeit vor, wie das BAG noch im Juli 2016 bestätigte. Seiner Meinung nach griff bei Vorliegen einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher gem. § 10 AÜG auch dann nicht, wenn der Arbeitnehmer nicht nach dem AÜG überlassen, sondern auf der Grundlage eines Werkvertrages beschäftigt war. Das BAG teilte die Auffassung der 4. Kammer des LAG Baden-Württemberg nicht, welche die Berufung auf das Vorliegen einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis in reinen Vorratserlaubnisfällen als ein treuwidriges widersprüchliches Verhalten gewertet hatte.
Den statistischen Daten und rechtstatsächlichen Studien lassen sich allerdings bis heute weder eine "Flucht in die Leiharbeit" noch die häufig beklagte Substitution der Zeitarbeit durch Werkverträge entnehmen (zu den Fakten siehe § 3 Rdn 1 ff.). Gleichwohl nahmen sich die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD des Themas der Eindämmung des Fremdpersonaleinsatzes an, welches in der öffentlichen Diskussion häufig unter dem ungenauen Titel "Missbrauch von Werkverträgen" debattiert wurde. Die Eindämmung dieser "Fehlentwicklung" wurde damit auf die Agenda der 18. Legislaturperiode gesetzt.
Rz. 16
Bereits zum Ende der 17. Legislaturperiode nahm die SPD die Löhne von 3–5,50 EUR/Std, die osteuropäischen Werkarbeitern in deutschen Schlachthöfen gezahlt wurden, zum Anlass die Bundesregierung aufzufordern, die neue Art der Ausbeutung in Form des Lohndumpings durch Werkverträge (und anderen Rechtsformen der freien Mitarbeit) zu stoppen.
Im Koalitionsvertrag vom 17.12.2013 hieß es unter der Schlagzeile:
Zitat
Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen verhindern
Rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen verhindert werden. Dafür ist es erforderlich, die Prüftätigkeit der Kontroll- und Prüfinstanzen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu konzentrieren, organisatorisch effektiver zu gestalten, zu erleichtern und im ausreichenden Umfang zu personalisieren, die In...