Rz. 93
Aufgrund der Amtsermittlungspflicht, § 26 FamFG, existiert für die Beteiligten in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit keine Beweisführungslast, d.h. keine subjektive Beweislast.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen