Rz. 49

In einer Rechtsanwaltskanzlei arbeiten meistens nicht nur Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sondern auch Rechtsanwaltsfachangestellte. Daneben gibt es in Kanzleien mit mehr als einem oder zwei Anwälten oft Bürovorsteher bzw. Rechtsfachwirte. Darüber hinaus bilden viele Kanzleien auch Auszubildende aus. Aufgrund des immer größer werdenden Fachkräftemangels werden heute auch oft Quereinsteiger, wie Europasekretärinnen oder Fremdsprachenkorrespondentinnen eingestellt.

 

Rz. 50

Für alle Mitarbeiter und auch für den Rechtsanwalt selbst gilt das Gebot der Verschwiegenheit. Kein Mitarbeiter darf Dinge, die er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit, die sowohl private als auch geschäftliche Informationen des Mandanten betreffen und die er beim Anwalt erfahren hat, weiter erzählen, da das Verhältnis von Anwalt und Mandant in besonderer Weise geschützt ist. Aus diesem Grund hat jeder Kanzleimitarbeiter eine Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung zu unterschreiben. Dies gilt auch für vorübergehende Mitarbeiter oder externe Dienstleister wie z.B. EDV-Fachleute etc. Ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht ist strafbar. Man sollte daher als Mitarbeiter auch dann sehr zurückhaltend mit Äußerungen z.B. gegenüber Freunden oder Verwandten sein, wenn man einen sehr interessanten Fall in der Kanzlei bearbeitet, auch wenn er vielleicht sogar öffentlichkeitswirksam ist.

 

Rz. 51

Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick über die verschiedenen in der Kanzlei tätigen Menschen und ihre Tätigkeitsfelder. Bitte beachten Sie: Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Werks war ein Gesetz der Bundesregierung in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, das bereits zum 1.10.2020 in Kraft treten soll. Dadurch sollen für alle Ausbildungsberufe (somit auch für Rechtsanwaltsfachangestellte) und die bisherigen Aufstiegsfortbildungen (hier: Rechtsfachwirte) künftig weitere Aufstiegsfortbildungen möglich sein. Sofern das Gesetz wie beabsichtigt in Kraft tritt, wird es dann künftig zusätzlich den geprüften Berufsspezialisten, Bachelor Professional und Master Professional geben. Diese Änderungen sollen eine bessere Vergleichbarkeit mit universitären Abschlüssen und auf Europaebene im Bereich des DQR (Deutschen Qualifikationsrahmens) ermöglichen.

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