Rz. 604
Ist der zu kapitalisierende Betrag in der Höhe variabel (Differenzberechnung) oder beginnt der Schaden erst in der Zukunft (aufgeschobene Rente), muss dies auch zu unterschiedlicher Berechnung führen.
a) Aufgeschobene Rente
Rz. 605
Die nachfolgende Abbildung 1.4 (Rdn 606) zeigt, wie eine erst in zehn Jahren beginnende jährliche Rente bereits "heute" (also vor erstmaliger Fälligkeit) mit einem Betrag versehen ist, der sich zunächst bis zum ersten Fälligkeitszeitpunkt nur aufzinst und sich erst danach durch Entnahme der dann jeweils fällig werdenden Leistungen bis zum letzten Fälligkeitstermin hin schließlich auf null abbaut. Siehe ergänzend Rdn 281.
Rz. 606
Abbildung 1.4: Aufgeschobene Rente
Rz. 607
Die Abbildung 1.5 (Rdn 608) zeigt auf, dass eine sofort einsetzende Rente ab dem zehnten Jahr einen parallelen Verlauf zur aufgeschobenen Rente nimmt.
Rz. 608
Abbildung 1.5: Unmittelbar einsetzende Rente – Aufgeschobene Rente
b) Teil-Zeiträume
Rz. 609
Bleibt der für die Zukunft zu kapitalisierende Betrag nicht gleich (z.B. bei Unterhaltsschaden mehrerer Berechtigter, Verdienstausfall und daraus resultierendem Rentenminderungsschaden oder berufliche Veränderungen), ist diesen Veränderungen durch Differenzfaktoren bei der Kapitalisierung Rechnung zu tragen (siehe auch Rdn 625).
Rz. 610
Der gesamte Zeitraum, über den hinweg die Forderung kapitalisiert werden soll, wird dann in Teil-Zeiträume mit den jeweils hierzu gehörenden Kapitalisierungsfaktoren zerlegt. Es wird dann für jeden Teilzeitraum eine getrennte Berechnung durchgeführt.
Rz. 611
Beispiel 1.12
An den Verletzten V sollen von "heute" an für einen Zeitraum von vier Jahren Renten i.H.v. monatlich 1.000 EUR gezahlt werden.
▪ |
Nach dem 4. (also ab dem 5.) Jahr sind monatlich nur noch 500 EUR bis zum 20. Jahr zu berücksichtigen, |
▪ |
nach dem 20. (also ab dem 21.) für dann noch 5 Jahre monatlich 100 EUR. |
Der Zinsfuß wird für den gesamten Zeitraum mit durchschnittlich 5 % angenommen.
Beachte:
Der Berechnung wird im Beispiel zur Vereinfachung nur die Zeittabelle zugrunde gelegt. Korrekturen insbesondere für vorzeitige Versterblichkeit (dazu § 6 Rdn 31 ff.) bleiben damit also unberücksichtigt.
|
Jahre ab heute |
Kapitalisierungsfaktor |
Die Kapitalisierungsfaktoren betragen (Zeittabelle [§ 6 Rdn 27], Zinsfuß 5,0 %): |
4 Jahre |
3,55 |
5 Jahre |
4,33 |
16 Jahre |
10,84 |
20 Jahre |
12,46 |
25 Jahre |
14,09 |
Rz. 612
Berechnung (mit auf 2 Kommastellen gerundeten Faktoren):
1. |
Für den ersten Zeitraum von 4 Jahren gilt ein KF von 3,55: |
|
12 Monate |
* |
1.000 EUR |
* |
KF 3,55 |
= |
42.600 EUR |
2. |
Der zweite Zeitraum bis zum 20. Jahr setzt sich aus zwei Zeiträumen zusammen: Zuerst der Zeitraum bis zum Ende des 4. Jahres, der bereits zuvor abgerechnet wurde, und dann der Differenzzeitraum bis zum Ende des 20. Jahres. Hier wird nun der Faktor für den Zeitraum bis zum Ende des 20 Jahres aus der Tabelle abgelesen (= 12,46) und dann um die Wertigkeit des bereits berücksichtigten Zeitraumes von 4 Jahren (ab "heute") (= 3,55) gekürzt. Der so ermittelte Differenzfaktor für die Zeit nach dem 4. Jahr bis zum vollendeten 20. Jahr von (12,46 – 3,55 =) 8,91 ergibt den für den Differenzzeitraum gültigen Multiplikator (= Differenzfaktor): |
|
12 Monate |
* |
500 EUR |
* |
KF 8,91 |
= |
53.460 EUR |
Anm.:
Falsch wäre es, einen Zeitraum von 16 Jahren (mit einem KF von 10,84) zugrunde zu legen; die Aufzinsung in der Vorfälligkeitsphase bliebe dann unberücksichtigt. Siehe ergänzend § 6 Rdn 28 ff.
3. |
Ebenso wie für den vorangegangenen Zeitraum wird nunmehr der Differenzfaktor für den letzten und dritten Zeitraum bestimmt. Die Zeiten bis zum Ende des 4. Jahres und sodann des 20. Jahres sind bereits dort berücksichtigt. Bis zum Ende des 25. Jahres gilt von "heute" an der Faktor von 14,09. Herauszunehmen sind die bereits abgerechneten Zeiträume bis zum Ende des 20. Jahres mit einer Wertigkeit von insgesamt 12,46, die Differenz beträgt also (14,09 – 12,46 =) 1,63. Für den letzten Zeitraum errechnet sich dann der Betrag wie folgt: |
|
12 Monate |
* |
100 EUR |
* |
KF 1,63 |
= |
1.956 EUR |
4. |
Insgesamt ist damit für den Gesamtzeitraum von 25 Jahren zu zahlen: |
|
42.600 EUR |
+ |
53.460 EUR |
+ |
1.956 EUR |
= |
98.016 EUR |
c) Alternative Berechnung mit Differenzbeträgen
Rz. 613
Alternativ könnte man auch die Stufen horizontal bilden und dann gestufte Beträge anstelle gestufter Kapitalisierungsfaktoren nutzen. Es werden der Berechnung dann Differenzbeträge (und nicht Differenzfaktoren) zugrunde gelegt.
Rz. 614
Eine solche Berechnung macht in der Praxis nur Sinn, wenn es sich um fallende Beträge mit Mindestbeträgen handelt. Bei in den jeweiligen Zeitabschnitten wechselweise fallenden und steigenden Gesamtbeträgen ist diese Methode nicht sinnvoll einsetzbar.
Rz. 615
Beispiel 1.13
Wie im Beispiel 1.12 (Rdn 611) sollen a...