Julian Backes, Sven Eichler
Rz. 1756
Dass Kfz zur Güterbeförderung über ihr zulässiges Gesamtgewicht hinaus beladen werden, oder dass durch falsche Anordnung der Beladung die zulässigen Achslasten überschritten werden, ist mittlerweile an der Tagesordnung.
Rz. 1757
Da die Entwicklung im Bereich Fahrwerkstechnik stetig voran getrieben wird und die gleichen Fahrzeuge auch in Ländern eingesetzt werden, in denen die geltenden Gewichtsobergrenzen über den in Deutschland zulässigen Gewichtsobergrenzen liegen, ist oft erst ab einer Überladung von 20 % über dem zulässigen Gesamtgewicht diese deutlich zu erkennen, bzw. für den Fahrer durch die Änderung des Fahrverhaltens des Fahrzeugs feststellbar.
Rz. 1758
Dies ändert jedoch nichts daran, dass das Führen von überladenen Kfz zum einen eine wesentliche Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt und zum anderen eine beschleunigte Abnutzung von Straßen und Brücken zur Folge hat. Von daher macht die Überwachung der Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts durchaus Sinn.
Rz. 1759
Bedingt durch das Messprinzip kann es bei unsachgemäßer Verwendung einer Waage zu deutlich von der Realität abweichenden Messergebnissen kommen. Von daher sind zur Dokumentation einer korrekt durchgeführten einige Unterlagen zwingend erforderlich.
Rz. 1760
Die Akte einer korrekt durchgeführten und vollständig dokumentierten Wägung zur Verkehrsüberwachung sollte enthalten:
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eine Lichtbilddokumentation des Wägevorganges, |
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ein Protokoll, in dem der gesamte Wiegevorgang und sein Ergebnis nachvollziehbar dokumentiert sind, |
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den Nachweis, dass die Wägung auf einer geeichten Waage durchgeführt wurde. |
Rz. 1761
Die für eine Wägung zur Verkehrsüberwachung in Deutschland geltenden Vorgaben sind geregelt in:
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§ 23 und § 29 der Straßenverkehrsordnung (StVO) |
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§ 31c, d und § 34 der Straßenverkehrszulassungsverordnung StVZO |
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MessEG |
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MessEV |
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Richtlinie 2009/23/EG |
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Leitfaden "achsweises statisches Wägen im geschäftlichen und amtlichen Verkehr" |
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Bedienungsanleitung des Herstellers der verwendeten Waage |
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dem Grundsatzgutachten zur Verwägung von Straßenfahrzeugen von Dipl. Ing. Wünsche für das OLG Düsseldorf |
Rz. 1762
Da die Kontrollorgane mit Waagen unterschiedlichster Hersteller ausgestattet sind, wird das Funktionsprinzip nur grob und allgemein beschrieben und abgebildet.
Rz. 1763
Funktionsprinzip
Moderne Fahrzeugwaagen messen die Kraft, die ein Körper im Erdschwerefeld erzeugt, und ordnen diese dem entsprechenden Gewichtswert zu. Unter Verwendung von Wägezellen, die im Fundament einer Straßenfahrzeugwaage eingelassen sind, wird das Gewicht eines Fahrzeuges meist durch Verformung eines Körpers erfasst und in ein elektrisches Signal umgewandelt. Die dazugehörende Wägeelektronik verarbeitet die ankommenden Signale und erzeugt dann die Gewichtsangabe im Anzeigedisplay. Ist eine elektronische Weiterverarbeitung der ermittelten Werte gewünscht, kann dies durch eine zusätzliche EDV-Anlage realisiert werden. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die ermittelten Gewichtswerte jederzeit unverändert und unlöschbar nachprüfbar sind.
Rz. 1764
Die folgende schematische Darstellung bildet das Funktionsprinzip einer Fahrzeugwaage (Brückenwaage) grob ab:
Rz. 1765
Funktionsprinzip
Bei den mit Akkumulatoren betriebenen, mobilen und flachen statischen Radlastwaagen, werden häufig Dehnungsmessstreifen oder auch Rohrfedersysteme benutzt. Hierbei wird eine Formveränderung durch Belastung/Druck registriert und in einen elektrischen Impuls umgewandelt. Die Waagenelektronik verarbeitet die ankommenden Signale und erzeugt dann die Gewichtsangabe im Anzeigedisplay. Eine Vernetzung der Waagen untereinander ist möglich, sowie auch eine Weiterverarbeitung der gemessenen Werte mittels einer EDV-Anlage. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Werte eindeutig den gemessenen Fahrzeugen zuzuordnen sind.