Rz. 43

Die Zulassung von Bauarten von Messgeräten oblag nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 EichG der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Die PTB ist das nationale Metrologie-Institut der Bundesrepublik Deutschland. Als Bundesoberbehörde ist sie eine bundesunmittelbare, nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und ist betraut mit wissenschaftlich-technischen Dienstleistungsaufgaben.

 

Rz. 44

Die PTB gliedert sich in elf Abteilungen (neun Fachabteilungen, eine Abteilung für Querschnittsdienste und eine Verwaltung).[14] In Abteilung 1: Mechanik und Akustik befasst sich der Fachbereich 1.3: Geschwindigkeit mit Messgeräten, die der Verkehrsüberwachung dienen. In Folge der Arbeit der VUT Informatik wurde in diesem Fachbereich im September 2011 eine gesonderte Arbeitsgruppe 1.32: IT-Verkehrsmessgeräte gegründet. Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit softwaregestützten Geschwindigkeitsmessgeräten bei denen die Software eine echtzeitfähige Ansteuerung der Kameras, die Interpretation der Bildinformation und eine manipulationssichere Speicherung der Bilddateien gewährleisten muss.

Die Konformitätsbewertungsstelle der PTB (s. Rdn 121 ff.) ist im Präsidium und in Abteilung 9, Fachbereich 9.2 angesiedelt.

[14] Organigramm der PTB, Stand 1.3.2022, abrufbar unter https://www.ptb.de/cms/fileadmin/internet/allgemeine_dokumente/organigramm/org_aktuell_d.pdf.

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