Rz. 883

Die digitale Geschwindigkeitsmessung erfolgt auf Basis einer Laserpuls-Laufzeitmessung (LIDAR = Light Detection And Ranging). Der Messkopf zur Erfassung der Fahrzeuge basiert auf einem horizontal scannenden LIDAR, welcher bei der Messung eine Vielzahl kurzer Lichtimpulse aussendet. Durch den Messstrahl wird ein Fahrbahnbereich über eine Distanz bis maximal 70 m und einen horizontalen Scanwinkel von 50° abgetastet, was letztlich die Erfassung von Fahrzeugen über mehrere Fahrstreifen ermöglicht (vgl. Abb. 23).

Ein minimaler Abstand ist nicht bekannt.

Abbildung 23: schematische Darstellung des Mess-/Erfassungsbereichs des Messgerätes (entnommen aus der Gebrauchsanweisung v. 6.2.2014, Jenoptik)

 

Rz. 884

Die über einen rotierenden Spiegel unter definiertem Winkel ausgesendeten Lichtimpulse gelangen nach der Reflexion an einem Objekt über den rotierenden Spiegel zum Messkopf zurück und werden dort detektiert und ausgewertet. Aus der gemessenen Laufzeit vom Sender zum reflektierenden Objektpunkt und von diesem zurück lässt sich die Entfernung zwischen dem reflektierenden Objekt und dem Messkopf bestimmen. Aufgrund der hohen Wiederholrate dieses Vorgangs stehen große Mengen an Rohdaten zur Verfügung, welche dann im Messrechner weiterverarbeitet werden. Hierbei werden die einzelnen Objektpunkte zu Objekten zusammengefasst. Im Weiteren wird die Bewegung der erkannten Objekte im Erfassungsbereich verfolgt, wobei sich im Ergebnis als Geschwindigkeitsmesswert eine mittlere Geschwindigkeit für das verfolgte Objekt im Erfassungsbereich ergibt. Die Zuordnung dieser Objekte zu konkreten Fahrzeugen geschieht durch den Auswerter mittels der Auswerteschablone.

 

Rz. 885

Wenn die errechnete mittlere Geschwindigkeit den eingestellten Bildauslösegrenzwert überschritten hat, wird durch die SmartCamera eine Fotodokumentation erstellt. Dies geschieht an einem festen Fotopunkt (s. 1 in Abb. 23)

 

Rz. 886

Ausweislich der aktuellen Baumusterprüfbescheinigung können Fehlzuordnungen ausgeschlossen werden und daher müsse die Fotodokumentation nicht das Fahrzeug während der Messung zeigen. Ob dies so ist könnte letzten Endes nur die Offenlegung der Rohmessdaten zeigen. Dies geschieht aber gerade nicht

Insofern sind die Empfehlungen des Arbeitskreises IV des 51. und des 54. Verkehrsgerichtsgerichtstages in Goslar nachdrücklich zu unterstützen, wonach den Herstellern aufzuerlegen sei, die Rohmessdaten des Messgerätes zu speichern und offen zu legen.

 

Rz. 887

Die Zuordnungssicherheit der errechneten Durchschnittsgeschwindigkeit zu einem bestimmten Fahrzeug soll durch eine Auswertehilfe in der Fotodokumentation jedes Beweismitteldatensatzes gewährleistet werden. Hierbei handelt es sich um einen Rahmen wie folgend abgebildet:

Abbildung 24: Darstellung Auswerterahmen (entnommen aus der Gebrauchsanweisung v. 6.2.2014, Jenoptik)

Hierbei hat der Rahmen folgende Maße (bezogen auf die Fahrzeugposition)

eine feste Breite von 1,5 m an der Grundlinie
eine feste Höhe der vertikalen Linien von 0,5 m
eine Gesamthöhe von 1,0 m.

Diese Höhen sind in den aktuellen (Stand 2022) Gebrauchsanweisungen unpräziser angegeben, nämlich wie folgt:

die Breite der Markierung an der Grundlinie entspricht in etwa einer Pkw-Breite,
die Höhe der vertikalen Linien auf der linken und rechten Seite der Markierung entspricht ungefähr der Höhe der Scheinwerfer eines Pkws und
die Gesamthöhe der Markierung von der Mitte der Grundlinie bis zum Scheitel entspricht der doppelten Höhe der senkrechten Linien.

Somit bleibt also festzustellen, dass der Rahmen:

nicht die Breite des Erfassungsbereiches wiedergibt, da dieser fahrzeugabhängig schwanken muss
nicht die Höhe des Erfassungsbereiches wiedergibt, da bei einer Abtastung in einer Ebene die Höhe des Rahmens in der Mitte ebenso hoch sein muss wie am Rand.

Ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Messung ist somit nicht erkennbar und es bleibt komplett unklar welchen technischen Hintergrund dieser Rahmen überhaupt hat. Auch diesbezüglich kann nur die Offenlegung der Rohmessdaten für Klarheit sorgen.

 

Rz. 888

Ähnlich wie bei den abgeschrägten Rahmen der Software 3.7.4 des Messgerätes Vitronic Poliscanspeed sorgt allerdings auch diese Rahmengestaltung dafür, dass sehr häufig wenigstens die Mitte eines möglicherweise gemessenen Fahrzeugs im Rahmen abgebildet ist, ohne dass speziell die vom Messgerät abgewandte obere Ecke des Rahmens ein möglicherweise vorhandenes weiteres Fahrzeug berührt und optimiert somit die Anzahl der gültigen Messungen.

 

Rz. 889

Folgende Auswertekriterien gelten nach der aktuellen Gebrauchsanweisung:

1. Die Markierung muss vollständig in dem Verstoßfoto sichtbar sein und darf nicht an einem der Ränder abgeschnitten sein.
2. Der untere Rand der Markierung muss im Bild unterhalb der Linie durch die Radaufstandspunkte des Fahrzeugs liegen.
3. Von dem Fahrzeug müssen zumindest Teile der Fahrzeugfront in dem markierten Bereich liegen.
4. Innerhalb der Markierung darf kein anderes Fahrzeug derselben Verkehrsrichtung, auch nic...

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