Rz. 38

In Anlehnung an die dargestellte Begrifflichkeit des standardisierten Messverfahrens, wie es vom BGH ausgestaltet wurde, hat die VUT ein Prüfschema erstellt, das genau diesem Zusammenspiel von Voraussetzungen und Konsequenzen Rechnung trägt.

 

Hinweis

Das Prüfschema gibt einen Fragenkatalog vor. Anhand dieses Fragenkatalogs im Zusammenspiel mit der Gebrauchsanweisung des Messgeräts stößt man auf die möglichen Fehlerquellen der konkreten Messung. Auf diese möglichen Fehlerquellen hin ist die eingehende Befragung des Beamten zu richten. Aus den sich daraus möglicherweise ergebenden Unstimmigkeiten ergeben sich dann die zu stellenden Beweisanträge.

Die Gebrauchsanweisung enthält also die Fehlerquelle. Das Prüfschema zeigt auf, wo die Fehlerquelle relevant werden könnte. Aus der Befragung der Beamten ergibt sich u.U., dass der Fehler relevant ist. Dahin gehend sind dann die Beweisanträge zu stellen.

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